Ein rücksichtsloses Umweltferkel hat eine LKW-Ladung Müll hinterlassen
04.10.2022 – Müll – „In der vergangenen Nacht, von Montag auf Dienstag, hat jemand mit einem LKW eine ganze Ladung illegalen Müll entsorgt“, teilte Reinhard Lenzen aus Brauck dieser Zeitung empört mit. Lenzen führte seinen Hund an der Mottbruchhalde aus und entdeckte den Abfall.
Unübersehbar liegen große Mengen Isoliermaterials auf der Zufahrt zum Windrad. Diese Menge lässt sich nicht mit einem PKW, auch nicht mit einem Hänger transportieren. Es muss sich bei dem Fahrzeug mindestens um einen großen Transporter gehandelt haben.
Weil der Müll auf der Zufahrt zum Windrad liegt, fragt sich Reinhard Lenzen, wie das Fahrzeug durch das verschlossene Tor kam und weiter: „Der ist ganz sicher durch das Tor gekommen, dass konnte ich anhand von Reifenspuren sehen.“
„Bis zum Tor sind es etwa 500 Meter“, schätzt Lenzen, „ob es verschlossen oder beschädigt war konnte ich nicht feststellen.“
Wenn solche illegalen Entsorgungen Schule machen, kann man sich vorstellen, wie die Halde in ein paar Jahren aussieht.
Ist illegale Müllentsorgung in jedem Fall strafbar?
Das Abladen von Müll an Orten, die nicht für die Entsorgung vorgesehen sind, ist generell verboten. Ob es sich im konkreten Fall um eine Ordnungswidrigkeit oder um eine Straftat handelt, hängt von der Schwere der Tat ab. Meist werden Bußgelder verhängt. Die rechtlichen Grundlagen für die Bestrafung illegaler Müllentsorgung finden sich auf Bundesebene im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in § 69 Absatz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 28 Absatz 1 Satz 1.
Polizeibericht aus Gladbeck | Mitteilungen der Stadt Gladbeck |
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