Landesanstalt für Medien NRW veröffentlicht Aufklärungsfilm gegen Cybergrooming
01.07.2021 – Pädophilen – „Ich wüsste so gerne, wie du aussiehst, schick mir doch einmal ein Foto von dir.“ Pädophile Übergriffe im Internet, auch bekannt als Cybergrooming, beginnen meist mit harmlosen Fragen wie dieser. Soziale Netzwerke, Chats und Online-Spiele: Im Internet gehört der Kontakt zu Unbekannten für Kinder häufig zum Alltag – nicht ohne Risiko. Wer sich tatsächlich hinter einem fremden Online-Profil verbirgt, ist nie sicher zu erkennen. Das macht es den meist männlichen Tätern einfach, sich unerkannt an Kinder heranzumachen. Die wahren Absichten erkennen diese dann häufig viel zu spät.
Video der Landesanstalt für Medien
In Nordrhein-Westfalen koordinieren angesichts dieser Bedrohung die Landesanstalt für Medien NRW, das Ministerium für Schule und Bildung und das Ministerium der Justiz ihr Vorgehen zur Aufklärung vor dieser Gefahr. Hierfür hat die Landesanstalt für Medien NRW mit Unterstützung der beiden Ministerien ein Video vor allem zum Einsatz in den Schulen produziert.
„Wir wollen und müssen Kinder und Jugendliche in unseren Schulen auf ihr Leben in einer digitalisierten Welt vorbereiten. Dazu gehört, dass wir neben den vielen Chancen auch die Risiken der Digitalisierung in den Blick nehmen. Dafür müssen unsere Schülerinnen und Schüler sensibilisiert werden. Das Aufklärungsvideo zum Cybergrooming kann hierbei sowohl im Unterricht zum Einsatz kommen als auch die wichtige Arbeit der Medienscouts unterstützen“, so Yvonne Gebauer, Ministerin für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Es soll nicht zu Verbrechen gegen Kinder kommen
Peter Biesenbach, Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, betont: „Die Gefahren in sozialen Netzwerken und Chats werden häufig noch unterschätzt. Das macht es Tätern oft leicht, sich online an Kinder heranzumachen. Die Aufklärungsquoten bei den angezeigten Fällen sind sehr gut. Trotzdem müssen wir natürlich alles dafür tun, dass es erst gar nicht zu solchen Verbrechen gegen Kinder kommt.“
Sich über das Internet mit anderen auszutauschen, neue Dinge entdecken und sich selbst online darzustellen, ist für Kinder und Jugendliche längst alltäglich und das im Wesentlichen ohne elterliche Aufsicht.
Enorme Gefahr für Kinder im Netz
„Wenn Kinder alleine das Haus verlassen, sagen wir ihnen auch: Lass Dich nicht von fremden Erwachsenen ansprechen. In der digitalen Welt ist es nicht anders. Diese Regeln vermitteln wir in unserem Video. Ich vermute übrigens, dass auch die meisten Eltern über diese enorme Gefahr für ihre Kinder im Netz noch einiges dazu lernen müssen“, so Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW.
In dem Video spricht die Influencerin und Synchronsprecherin Christina Ann Zalamea (Hello Chrissy) unter anderem mit einer Staatsanwältin. Von der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC NRW) bei der Staatsanwaltschaft in Köln. Und einem Ermittler des Landeskriminalamtes (LKA NRW) über die Strategien von Täterinnen und Tätern und wie man den Versuch von Cybergrooming erkennen kann. Gemeinsam mit Medienscouts der Gesamtschule Essen Borbeck bespricht sie Strategien, um sich in Chats und sozialen Netzwerken gegen pädophile Angriffe zu schützen. Dabei erklärt sie die wichtigsten Vorsichtsmaßnahmen gegen Cybergrooming. Die Influencerin Louisa Dellert bestärkt im Beitrag Kinder darin, sich anderen anzuvertrauen, wenn sie im Internet von Fremden unter Druck gesetzt werden.
Das Video kann über die Website der Landesanstalt für Medien NRW unter https://www.medienanstalt-nrw.de/cybergrooming abgerufen und heruntergeladen werden. Die Produktion wurde durch Mittel des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen ermöglicht. Und ist in enger Zusammenarbeit mit der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC NRW) bei der Staatsanwaltschaft in Köln und dem Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen entstanden. RTL Deutschland hat die Produktion des Films unterstützt. Eine Kurzversion des Videos ist auf dem YouTube-Kanal der Landesanstalt für Medien NRW abrufbar.
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