Woelkis Gehalt zahlen auch Gladbecker Steuerzahler

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Woelkis Gehalt zahlen auch Gladbecker Steuerzahler
Kardinal Woelki und Papst Franziskus. Das Verhältnis scheint etwas angespannt zu sein. Fotos: Wikipedia

Bischofsgehälter zahlt in Deutschland der Staat aus allgemeinen Steuern

15.10.2021 – Woelkis Gehalt – Der Kölner Kardinal Woelki, der sich jetzt eine sechsmonatige Auszeit nimmt, erhält auch in dieser Zeit mtl. 13.800 Euro Gehalt. Das ist nicht eine ausschließliche Angelegenheit der Katholischen Kirche, denn Bischofsgehälter zahlt der Staat in fast allen Bundesländern. Das Woelki-Gehalt basiert auf der Einstufung nach B10, dem Tarif für Beamte. B10 erhalten auch Oberbürgermeister großer Städte.




Woelki hielt Gutachten unter Verschluss

Wir erinnern uns: Woelki hatte ein Gutachten in Auftrag gegeben, um die Fälle von sexuellem Missbrauch im Erzbistum Köln untersuchen zu lassen. Das Ergebnis schien ihm aber nicht zu gefallen, weil er selbst dadurch als Vertuscher sexuellen Missbrauchs in die Schusslinie geriet. Er hielt das Gutachten unter Verschluss. Das führte in Köln zu einer Austrittwelle aus der Kath. Kirche. Amtsgerichtstermine sind sofort nach ihrer Bekanntgabe über Monate ausgebucht – trotz Aufstockung des Personals im Amtsgericht Köln.

Explodierende Zahl an Kirchenaustritten

Im dritten Quartal dieses Jahres verzeichnete das Amtsgericht Köln nach eigenen Angaben 6.170 Kirchenaustritte. Im zweiten Quartal dieses Jahres waren es 5.823 und im ersten Quartal 3.346 Austritte. Zum Vergleich: Im dritten Quartal 2020 belief sich die Zahl der Kirchenaustritte auf 2011, also etwa ein Drittel der jetzigen Zahl.

Papst genehmigte Woelki eine Auszeit

Der aufmerksam gewordene Papst in Rom, schickte zwei Kontrolleure nach Köln, die den „Fall Woelki“ untersuchten. Aber wie das so auch mit den Krähen ist, die sich gegenseitig nicht die Augen aushacken, verfuhr Papst Franziskus mit Woelki: er beließ ihn „trotz großer Fehler“ im Amt und entsprach seiner Bitte um eine Auszeit. In diesem Zusammenhang ließ Woelki verlauten, dass er „Einen erheblichen Teil davon“ für Missbrauchsopfer spenden wolle.

Insgesamt zahlte Deutschland im Jahr 2020 mehr als 570 Millionen Euro für kirchliche Personalkosten – und es wird jährlich mehr. Steht im Grundgesetz nicht etwas über Trennung von Kirche und Staat?

Woelkis Gehalt aufgrund einer Vereinbarung aus dem Jahr 1803

Die Empfänger der Gehälter finden das nicht unangebracht, sondern selbstverständlich: Georg Ratzinger, katholischer Priester und Bruder des Papstes, meinte, es sei „natürlich“ angemessen, dass kirchliche Würdenträger vom Staat bezahlt werden. Schließlich habe der Staat ja auch die Kirche „geplündert“ und ihr „viel gestohlen“. Außerdem würden die Bischöfe dem allgemeinen Wohl dienen. Dass die Zahlungen überhaupt in Frage gestellt werden, findet Ratzinger unverständlich. (Spiegel vom 08.06.2010)

Am 25. Februar 1803, also vor fast 220 Jahren, enteignete die Reichsdeputation in Regensburg die alte Reichskirche mit ihrem enormen Besitz: Es ging um vier Erzbistümer, 18 Bistümer, 80 reichsunmittelbare Abteien und mehr als 200 Klöster. Mit diesen Immobilien wurden die weltlichen Fürsten für jene Gebiete entschädigt, die sie an Napoleon hatten abtreten müssen. Bayern erhielt das Siebenfache, Preußen das Fünffache des Verlorenen. Im Gegenzug bekommen seither die Kirchen für ihre Vermögensverluste jährliche Zahlungen aus der Staatskasse.

Kirche immer noch größter Grundbesitzer Deutschlands

Trotz der angeblichen „Plünderung“ des Kirchenvermögens durch den Staat, besitzen die Kirchen immer noch Flächen in der Größe Berlins und des Saarlandes. Ohne die „Plünderung“ gehörte den Kirchen heute wohl auch noch die Fläche Bayerns. Bei diesen Dimensionen stellt sich doch die Frage, wie die Kirchen an diesen schiert unglaublichen Reichtum gekommen sind. Ein Blick in die Geschichtsbücher ist da hilfreich: das Kirchenvermögen stammt aus Verbrechen der Kirche.

Woelkis Gehalt wird aufgrund einer 220 Jahre alten Vereinbarung gezahlt

Dass die Vereinbarung auch 220 Jahre später noch gilt, daran habe damals niemand gedacht, erklärt Professor Horst Herrmann, Experte für Kirchenrecht. Trotzdem stelle seit jeher niemand das Abkommen in Frage: „Das Kaiserreich hat gezahlt, die Weimarer Republik hat gezahlt, Hitler hat gezahlt und die Bundesrepublik zahlt immer noch“, so Herrmann.

Das Grundgesetz sieht vor, dass die Zahlungen vom Staat an die Kirche irgendwann ein Ende haben – ein genauer Zeitpunkt wurde aber nicht festgelegt.

(Fast) alles über Woelki


Polizeibericht aus Gladbeck Mitteilungen der Stadt Gladbeck

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1 Kommentar

  1. tja ist schon unglaublich, dass sich da Politik nicht gegen
    auflehnt !
    Da hat wohl jede/r Politiker*in von vornherein die Hosen voll ! ? !

    Und Heutzutage muss man sogar noch bezahlen wenn man sich – „befreien“ – lassen will !

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