Dritter Gladbecker Pflanzentauschmarkt findet als kontaktlose Bring- und Abholaktion statt
20.05.2921 – Pflanzentauschmarkt – Passend zum Programm Gladbeck Goes Green bietet die Umweltabteilung in Zusammenarbeit mit dem Stadtteilbüro Mitte und dem Zentralen Betriebshof der Stadt Gladbeck wieder einen Pflanzentauschmarkt an.
Diesmal conronakonform
Wie jedes Jahr sollen verschiedene Pflanzen und Stauden zum Tauschen und Mitnehmen angeboten werden. Der Markt wird dieses Jahr coronakonform eine kontaktlose Bring- und Abholaktion darstellen. Auf einem Tisch im Eingangsbereich des Stadtteilbüros können mitgebrachte Pflanzen hingestellt werden. Sie können gegen andere Pflanzen getauscht werden. Wer keine Pflanzen zum Mitbringen hat, ist trotzdem gerne gesehen und geht ebenfalls nicht leer aus.
Pflanzentauschmarkt: Tauschen und Mitnehmen!
Der dritte Gladbecker Pflanzentauschmarkt wird am 29. Mai stattfinden. Zeit: zwischen 09 und 12 Uhr im Außenbereich vor dem Stadtteilbüro Goethestr. 44 / Ecke Friedrichstraße. Verschiedene Nutz- und Zierpflanzen für den eigenen Balkon und Garten werden zum Tauschen und Mitnehmen bereitgestellt. Hier sind der Vielfalt keine Grenzen gesetzt:
Nutzpflanzen wie z.B. Tomaten, Gurken oder Paprika können z.B. mit dekorativen Stauden und Zwiebelgewächsen für den Garten getauscht oder kostenlos mitgenommen werden.
Weitere Infos unter www.gladbeck.de/klima
Ihre Ansprechpartnerin
Für alle Fragen rund um den Pflanzentauschmarkt in Gladbeck steht Ihnen Frau Carolin Reich von der Umweltabteilung der Stadt Gladbeck zur Verfügung.
Gladbeck Goes Green
„Gladbeck goes green (G³)“ lautet der Titel des Programms zur umfassenden Verbesserung des Stadtgrüns, das am 04. März 2021 im Ausschuss für Stadtplanung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität vorgestellt wurde. Das stadtweite Klimaanpassungsprogramm soll bis 2023 die Lebensqualität der Gladbecker Bürgerinnen und Bürger steigern und zur Bewältigung des Klimanotstandes beitragen.
Förderprogramm „Naturnahe Gestaltung von Vorgärten“
Im Vordergrund des G³-Programms steht die Förderrichtlinie „Naturnahe Gestaltung von Vorgärten“, mit welcher die naturnahe Umgestaltung strukturarmer Gärten zur Anpassung an den Klimawandel und Verbesserung der Lebensräume für regionale Arten gefördert werden soll. Die Förderung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss. Für diese stehen von 2021 bis 2023 jeweils 10.000 Euro zur Verfügung.
Förderrichtlinien beachten!
Die Förderrichtlinie, welche auch die Fördergegenstände, die Förderhöhe und die Voraussetzungen für eine Bezuschussung enthält, sowie das dazugehörige Antragsformular können folgend heruntergeladen werden. Bei Fragen rund um das Förderprogramm steht Ihnen Hr. Marian Osterhoff als Ansprechpartner zur Verfügung.
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