11.04.2022 – Mädchen belästigt – An der Straße Kortenkamp hat am Sonntagnachmittag ein Exhibitionist zwei Mädchen belästigt. Die beiden 12- und 13-Jährigen aus Gladbeck waren gegen 15.45 Uhr auf einem dortigen Schulhof. Plötzlich lief ein unbekannter Mann an ihnen vorbei, der sich (offensichtlich) selbst befriedigte.
Sein Geschlechtsteil war dabei zu erkennen. Anschließend ging der Unbekannte in Richtung Horster Straße weg. Die beiden Mädchen wurden von dem Mann nicht angesprochen. Der Exhibitionist wird wie folgt beschrieben: etwa 35 Jahre alt, Brille, bekleidet mit einem dunkelblauen Trainingsanzug, blauen Sneakern und einer schwarzen Mütze. Außerdem trug er eine OP-Maske.
Die Fahndung nach dem Mann war bislang erfolglos. Deshalb hofft die Polizei auf Hinweise aus der Bevölkerung. Wer weitere Angaben zu dem Vorfall machen kann oder den gesuchten Mann vielleicht sogar kennt, wird gebeten, die Polizei unter Tel. 0800/2361 111 zu informieren.
Nach dem Strafgesetzbuch (StGB) § 183 Exhibitionistische Handlungen, sind diese strafbar: „Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“
Exhibitionismus ist eine krankhafte, auf sexuellen Lustgewinn gerichtete Neigung (besonders von Männern) zur Entblößung der Geschlechtsteile in Gegenwart fremder Personen, meist des anderen Geschlechts.
Polizeibericht aus Gladbeck | Mitteilungen der Stadt Gladbeck |
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