
Seit Jahren werden keine Gebühren für die Anmeldung von Drohnen erhoben
16.12.2024 – Luftfahrtbundesamt – Wer in Deutschland eine Drohne aufsteigen lassen will, die mit einer Kamera ausgestattet ist, braucht eine sog. UAS. Das ist eine Registriernummer, die man beim Luftfahrtbundesamt anfordern kann. Man klebt sie dann auf die Drohne – diese ist dann leicht zu identifizieren.
Mehr als 500.000 Drohnen sind beim Luftfahrtbundesamt angemeldet
Inzwischen fliegen weit mehr als 500.000 private und gewerbliche Drohnen im deutschen Luftraum. Wenn sie alle gleichzeitig flögen, wären das bei einer gleichmäßigen Verteilung etwa 2 bis 3 Drohnen pro Quadratkilometer. Da könnte man sich schon mal in die Quere kommen. 😉
Luftfahrtbundesamt nennt zwar Gebühren, erhebt sie aber nicht
Die personengebundene Registriernummer für Unbemannte Luftfahrtsysteme (Unmanned Aircraft Systems, UAS) kostet nicht viel. Auf der Webseite des Luftfahrtbundesamtes steht, dass dafür 20 Euro bzw. 50 Euro (für juristische Personen) fällig werden. Bei Drohnenpreisen ab 600 Euro – nach oben offen – fallen 20 Euro nicht ins Gewicht. Die Menge macht es: bei 500.000 Drohnen á 20 Euro, sind das immerhin 10 Mio. Euro.
Die Neue Gladbecker Zeitung hatte schon im Frühjahr 2023 beim Luftfahrtbundesamt angefragt, warum die Gebühr nicht erhoben wird. Man sei technisch nicht dazu in der Lage, hieß es.
Verzicht auf rund 10 Mio. Euro ist angesichts klammer Kassen unerhört
Man weiß nicht, warum das Luftfahrtbundesamt die Gelder nicht erhebt. Technische Probleme können es wohl nicht wirklich sein. Politiker scheren sich nicht darum. Denn wenn sie in dieser Sache Druck machen, fürchten sie um Wählerstimmen.
Der Bund der Steuerzahler hatte auf erste Anschreiben nicht reagiert. Inzwischen prüft der Verein den Sachverhalt.
Polizeibericht aus Gladbeck | Mitteilungen der Stadt Gladbeck |
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