Lärmaktionsplan soll laute Stellen in Gladbeck zeigen

Lärmaktionsplan soll laute Stellen in Gladbeck zeigen
Lärmkarte der Stadt Gladbeck. Erfasst werden keine kommunalen Straßen. Bild: Stadt Gladheck

Neuer Lärmaktionsplan: BürgerInnen können Hinweise zum Thema Straßenlärm geben

29.09.2023 – Lärmaktionsplan – Die Stadt Gladbeck erstellt jetzt einen vierten aktualisierten Lärmaktionsplan. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist hierbei ein wesentlicher Bestandteil. Gladbecker BürgerInnen sind aufgerufen, online Hinweise und Anmerkungen zum Thema Straßenlärm zu geben. Grundlage für den Aktionsplan sind Lärmkarten, die für Gladbeck auf dem Online-Portal des Landes „Beteiligung NRW“ veröffentlicht sind. Ziel der Lärmkartierung ist es, einen aktualisierten Aktionsplan zur Bekämpfung der wesentlichen Quellen des Straßenlärms zu erstellen und durch den Rat der Stadt zu verabschieden.

Die Kommunen aller EU-Mitgliedsstaaten sind dazu verpflichtet, alle fünf Jahre Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen. Erfasst sind in den Lärmkarten stark befahrene Hauptstraßen, aber keine kommunalen Straßen. In Gladbeck sind die Autobahnen A2 und A31, die B224 und verschiedene Landesstraßen berücksichtigt. So ist zum Beispiel Wohnbebauung an der Landstraße von Lärm oberhalb der Richtwerte betroffen. Für die Kommune besteht die Aufgabe, bis zum Sommer 2024 den Lärmaktionsplan fortzuschreiben bzw. zu verabschieden.


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Die Erkenntnisse der Lärmkartierung fließen in zukünftige Planungen im Bereich Straßenbau und für die Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen ein. Die Lärmaktionsplanung ermöglicht neben den Maßnahmen, die den Lärm direkt mindern sollen, die Festlegung von „ruhigen Gebieten“ in Gladbeck, die vor einer Zunahme des Lärms zu schützen sind. Für die erste Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Ergebnisse der Lärmkartierung, die für kleinere Kommunen wie Gladbeck durch das Land NRW erstellt wurden, im Onlineportal vorgestellt. Nach Auswertung der Hinweise und der Erstellung erfolgt im weiteren Verlauf die zweite Öffentlichkeitsbeteiligung. Hier wird der erste Entwurf des Lärmaktionsplans vorgestellt.

Die Beteiligung für BürgerInnen ist über das Online-Portal „Beteiligung NRW“ im Zeitraum vom 26. September bis zum 31. Oktober 2023 möglich.

Link zur Beteiligung: https://beteiligung.nrw.de/portal/gladbeck/beteiligung/themen/1004195


Polizeibericht aus Gladbeck Mitteilungen der Stadt Gladbeck

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