Auf der Essener Straße in Bottrop wollten sich drei Klimakleber ankleben
14.07.2023 – Klimakleber – Am Freitag versuchten sich drei Klimakleber auf der Essener Straße, in Höhe Lehmkuhler Straße, auf der Fahrbahn festzukleben. Mehrere Leute informierten sofort die Polizei und versuchten gleichzeitig die Aktivisten von ihrer Aktion abzuhalten. Dabei war eine Protestlerin leicht verletzt worden.
Klimaaktivisten wollten sich filmen lassen
Die Beamten trafen innerhalb kürzester Zeit ein und konnten insgesamt vier Personen feststellen, von denen drei aktiv den Verkehr behindern wollten, während der vierte Klimakleber die Aktion videografieren sollte. Bei den drei aktiven Klebern handelt es sich um einen 20-Jährigen aus Bottrop, einen 24-jährigen Viersener und eine 18-Jährige aus Lippstadt.
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Die drei Klimakleber wurden in Gewahrsam und mit zur Wache genommen. Mögliche strafrechtliche Konsequenzen werden derzeit in Absprache mit der Staatsanwaltschaft geprüft. Die Aktivisten sorgten zwar zunächst für eine erhebliche Verkehrsbeeinträchtigung, die aber aufgrund des schnellen Einschreitens zeitnah behoben werden konnte.
Im Nachgang erhielt des Polizeipräsidium Recklinghausen über Social Media Kanäle Videos und Fotos zugespielt, die möglicherweise Straftaten von weiteren Personen zeigen.
In Absprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft prüft die Polizei die vorliegenden Videos/Fotos auf strafrechtliche Relevanz und will ggf. Strafverfahren eingeleitet.
Das ist die „Letzte Generation“
Polizeibericht aus Gladbeck | Mitteilungen der Stadt Gladbeck |
Warum gehen diese Aktivisten nicht gegen die wirklich Verantwortlichen vor?
In Deutschland entsteht nur ein sehr kleiner Teil der schädlichen Emissionen. China ist der größte Verursacher und darf nach dem Pariser Klimaabkommen noch viel mehr Emissionen freisetzen. Da wäre ein internationales Vorgehen nötig und nicht die Belästigung der werktätigen Bevölkerung. Oder warum gehen diese Aktivisten nicht gegen die größten Verursacher in Deutschland vor, z. B. die Energiekonzerne?
Noch zum Thema, das sei keine Straftat…
„Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 – 358)
28. Abschnitt – Gemeingefährliche Straftaten (§§ 306 – 323c)
§ 315b
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet oder
3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
(4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Also, es ist in juristischem Sinne keine strafbare Nötigung, sondern ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, der aber auch mit empfindlichen Freiheitsstrafen geahndet werden kann.
Quelle: Dejure.org
Das ist keineswegs kriminell von den Aktivisten der letzten Generation, so wie die Verfechter der fossilen Geschäftsmodelle und die Verharmloser des Klimawandels uns suggerieren wollen.
Das ist „Ziviler Ungehorsam“, der in Anlehnung an das Widerstandsrecht im Deutsche Grundgesetz schützenswert ist.
Es gilt folgende Definition (Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/ziviler-ungehorsam)
„Ziviler Ungehorsam – Begriff und seine Bedeutung:
Bürgerlicher Ungehorsam ist keine Erfindung der Neuzeit, sondern ein Werkzeug, dessen Wurzeln bis in die Antike reichen.
Mit der Form des bewussten Verstoßes gegen rechtliche Normen und einzelne Gesetze setzt der Bürger einen Akt, der auf die Beseitigung eines wahrgenommenen Unrechts abzielt. Es ist das empfundene moralische Recht auf politische Teilhabe und Gerechtigkeit. Das Widerstandsrecht ist ein Mittel, das sich in gewaltfreier Form, in einem symbolischen Verstoß gegen geltende staatliche Gesetze und Verordnungen äußert und damit auf die öffentliche Meinungsbildung abzielt.
Das Ziel zivilen Ungehorsams ist die Durchsetzung von Rechten der Bürger in der bestehenden Ordnung und zielt nicht auf die Ablösung aktueller politischer Machtsysteme, wie in § 20 Abs. 4 Grundgesetz, definiert und beschrieben.“
Wenn ich an die Zukunft meiner Enkelkinder denke bin ich froh, dass junge Leute nach Jahrzehnten von wirkungslosen Demos drastische Maßnahmen ergreifen, um auf die (dramatischerweise weltweite!!) Untätigkeit der Regierung(en) aufmerksam zu machen. Das Nichtstun oder auch viel zu zögerliche Handeln ist volle Absicht der Regierenden und das wäre es, das eigentlich als kriminell zu bezeichnen wäre. Sie fahren mit voller Absicht unsere Zivilisation in den Abgrund!
WER BEZAHLT DIESE KRIMINELLEN Akteure EIGENTLICH ?
Das ist doch keine genehmigte Demonstration !
Einfach nur Störung des Friedens !