
Die Zweckeler Herz-Jesu-Kirche wird umgenutzt
Gladbeck – 01.03.2026 – Kirche – Im Ratsausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Bauen am 05. März 2026 wird die Umnutzung der Herz-Jesu-Kirche in Zweckel vorgestellt. Wegen der „rückläufigen Zahl der Kirchgänger“ hat sich die Katholische Kirche entschlossen, aus dem Kirchengebäude eine vierzügige Kita zu machen. Auch der baufällige Zustand des bestehenden Kindergartens hinter der Kirche hat die Idee beflügelt.
Eigentlich eine gute Idee, wenn es da nicht einige Haken geben würde. Spannend wird es, wenn die Stadtverwaltung dem Ausschuss erläutert, wieso z.B. das Aufbrechen der Fenster bis zum Boden, mit dem Denkmalschutz vereinbar ist. Und auch der geplante Außenbereich für die rund 100 Kinder soll nicht etwa im Garten des ehemaligen Pastorates entstehen, sondern vor der Kirche, direkt am Kreisverkehr. So berichteten es jedenfalls ElternvertreterInnen der NGZ.
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Kirche will vier Mehrfamilienhäuser bauen
„Ergänzend zur Umnutzung der Kirche ist die Errichtung von insgesamt vier Mehrfamilienhäusern vorgesehen“, heißt es in der Ausschussvorlage. „Zwei Gebäude sollen entlang der Feldhauser Straße und der Schroerstraße in Verbindung mit einer Tiefgarage realisiert werden, zwei weitere Mehrfamilienhäuser sind nach dem Umzug der Kindertagesstätte im rückwärtigen Grundstücksbereich geplant.“
Die zusätzliche Wohnnutzung sei aus Gründen der Wirtschaftlichkeit des Gesamtvorhabens erforderlich und entspräche zugleich dem gemäß Handlungskonzept Wohnen anhaltenden Bedarf an Wohnraum. Der Stadtteil Zweckel sei als Wohnstandort nachgefragt und für eine maßvolle bauliche Entwicklung geeignet.
Die geplanten Mehrfamilienhäuser orientierten sich hinsichtlich Grundfläche, Zwei-Geschossigkeit, Dachform und Höhe an der umgebenden Bebauung. Das Vorhaben läge innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils; die planungsrechtliche Zulässigkeit gemäß § 34 BauGB für die geplante Kindertagesstätte sowie die Wohnnutzung sei gegeben.
Der Baubeginn ist abhängig von noch notwendigen vertraglichen Vereinbarungen und dem Baugenehmigungsverfahren; erste vorbereitende Maßnahmen erfolgen kurzfristig.
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