Heizkostenrechnung: Verbraucherberatung rät schnell zu handeln

Heizkostenrechnung: Verbraucherberatung rät schnell zu handeln
Sobald Ihre Heizkostenrechnung vorliegt, sollten Sie sie schnell prüfen. Symbolfoto: Pixabay

Nicht auf Entlastungspakete warten

09.10.2022 – Heizkostenrechnung – Was tun, wenn die Heizkostenrechnung nicht mehr bezahlt werden kann?

> VerbraucherInnen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Erstattung ihrer Heiz- und Warmwasserkosten
> Rechnung umgehend prüfen
> Antrag im Monat der Fälligkeit der Rechnung stellen

VerbraucherInnen, die in der Vergangenheit ihren Zahlungsverpflichtungen Hier den Newsletter bestellengerade so nachkommen konnten, stehen wegen der steigenden Energiepreise bei der nächsten Gasabrechnung ihres Energieanbieters oder der Heizkostenabrechnung ihres Vermieters vor großen finanziellen Problemen.

VerbraucherInnen können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Jahresabrechnung haben, auch wenn sie bisher keinen Anspruch auf Sozialleistungen hatten.

Unverzüglich handeln!

„Wer eine hohe Nachzahlung erhält und diese nicht oder nicht vollständig begleichen kann, sollte sich nach Rechnungseingang sofort mit einem schriftlichen Antrag auf Übernahme an seinen zuständigen Sozialleistungsträger wenden, also an das Jobcenter beziehungsweise das Bezirksamt“, rät Elisabeth Grauel, Projektleiterin Energieschuldenberatung bei der Verbraucherzentrale Berlin.

Heizkostenrechnung genau prüfen

Auch wenn schnelles Handeln dringend erforderlich ist, sollten VerbraucherInnen vor der Beantragung der Kostenübernahme ihre Rechnung prüfen. „Kontrollieren Sie, ob die Angaben mit dem tatsächlichen Zählerstand
übereinstimmen. Vergleichen Sie, ob die abgerechneten Preise den vertraglich vereinbarten Preisen entsprechen“, empfiehlt Grauel.

Rechtzeitig Antrag auf Kostenübernahme stellen

Verbraucher*innen sollten unbedingt darauf achten, dass sie den Antrag in dem Monat der Fälligkeit der Rechnung stellen. Der Antrag kann grundsätzlich formlos gestellt werden. „Neben den aktuellen Entlastungspaketen der Bundesregierung gibt es bereits jetzt gesetzlich festgelegte Ansprüche, die Betroffene nutzen können. Fragen dazu beantwortet auch die Energieschuldenberatung der Verbraucherzentrale“, so Grauel.

Weitere Informationen

Informationen zu den Beratungsstandorten und -zeiten der Energieschuldenberatung finden Ratsuchende unter: www.vz-bln.de/energieschuldenberatung
Die kostenfreie telefonische Beratung ist unter 030 214 85-202 zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag bis Donnerstag von 10:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 10:00 bis 14:00 Uhr.


Polizeibericht aus Gladbeck Mitteilungen der Stadt Gladbeck

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