Grundsteuerurteil – ist Gladbeck nun in der Bredouille?

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Grundsteuerurteil - Gladbeck in der Bredouille?
Welche Auswirkungen hat das Gelsenkirchener Urteil auf den Haushalt der Stadt und auf die Mieter in Gladbeck? Bildquelle: KI

Differenzierte Hebesätze sind verfassungswidrig

Gladbeck – 15.12.2025 – Grundsteuerurteil – Für Mieter in Gladbeck könnte es im kommenden Jahr zu Steigerungen der Nebenkosten kommen. Der Grund ist ein aktuelles Urteil von grundsätzlicher Bedeutung. Es könnte dazu führen, dass auch in Gladbeck alle Grundsteuerbescheide hinfällig sind, weil das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die (auch in Gladbeck) erhobenen differenzierten Hebesätze für verfassungswidrig hält.

Aber der Reihe nach:

Am 05.07.2024 verabschiedete der Landtag ein neues Grundsteuergesetz als Ergänzung zur Bundesgesetzgebung. Dieses Gesetz eröffnete den Kommunen in Nordrhein-Westfalen erstmals die Möglichkeit, unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Gewerbegrundstücke festzulegen.

Hintergrund war, dass die Landesregierung – anders als in anderen Bundesländern – darauf verzichtet hatte, Wohngrundstücke sowie damit Mieterinnen und Mieter und Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer bereits auf Ebene der Grundsteuermessbeträge vor zusätzlichen Belastungen zu schützen. Stattdessen wurde die Verantwortung für steigende Wohnkosten auf die Kommunen verlagert.


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Grundsteuerurteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen

Am 04.12.2025 entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen infolge mehrerer Klagen von Gewerbetreibenden aus Dortmund, Gelsenkirchen, Bochum und Essen, dass die differenzierten Hebesätze verfassungswidrig seien und gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstießen.

Etwa ein Drittel der nordrhein-westfälischen Kommunen – darunter auch Gladbeck – hatte entsprechende Hebesätze eingeführt und ist nun von dem Urteil betroffen. Gleichzeitig befinden sich die meisten Kommunen in NRW in einer angespannten Haushaltslage, sodass sie Einnahmeverluste bei einer ihrer wichtigsten Einnahmequellen, der Grundsteuer B, kaum verkraften können.

Im Finanzbericht der Stadt Gladbeck, der dem Rat in der kommenden Sitzung vorgestellt wird,  heißt es: „Die Grundsteuer B weist aktuell einen Minderertrag zum Ende des Berichtsjahres von 653 Tsd. Euro auf. Dies ist auf die Grundsteuerreform zurückzuführen. Die Nutzung der Hebesätze des Landes führt aktuell nicht zu der angestrebten Aufkommensneutralität. Dies ist unter anderem auf die Vielzahl von Herabsetzungen der Grundlagenbescheide durch das Finanzamt zurückzuführen.

Der Städtetag NRW hatte bereits frühzeitig mithilfe eines eigenen Rechtsgutachtens auf die rechtlichen Risiken hingewiesen. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen werden die betroffenen Kommunen nun eine höchstrichterliche Klärung anstreben.

Update: Inzwischen hat die Stadt Gladbeck unsere Anfrage beantwortet

https://neue-gladbecker-zeitung.de/haushaltsplan-stadt-gladbeck-grundsteuer-in-2026-nicht-hoeher/

Infolge der vom Land verursachten Situation geraten zahlreiche Kommunen zunehmend in finanzielle Schwierigkeiten. Sie sehen sich gezwungen, entweder ihre Haushaltsdefizite weiter auszuweiten oder umfangreiche Rückstellungen zu bilden. Dies kann letztlich zu einer spürbaren Verteuerung der Wohnkosten in Gladbeck führen.

Die Versäumnisse der Landesregierung schlagen sich somit direkt in steigenden Mietnebenkosten nieder. Da die Grundsteuer vollständig umlagefähig ist, wird sie zunächst von den Vermietern entrichtet, kann jedoch in voller Höhe über die Nebenkostenabrechnung an die Mieterinnen und Mieter weitergegeben werden.

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