Grundsteuer und Hundesteuer erhebt Gladbeck jetzt

Grundsteuer Hundesteuer Gladbeck
Gladbeck hat den höchsten Hebesatz DeutschlandsIn 2025 sinkt der Satz um wenige Punkte Grafik: Neue Gladbecker Zeitung

Versand der Bescheide über Grundbesitzabgaben und Hundesteuer für das Jahr 2025

Gladbeck – 10.01.2025 – Grundsteuer und Hundesteuer – Die Spannung steigt in Gladbeck! In der nächsten Woche liegen die neuen Grundsteuerbescheide in den Briefkästen. Es empfiehlt sich, bei Unklarheiten eine Woche zu warten, denn garantiert laufen im Rathaus die Telefone heiß.

Dabei muss der Bescheid keine Überraschung sein, denn hier – in einem Artikel der NGZ – können Sie schon selbst Ihre künftige Grundsteuer ausrechnen.

Die Stadt Gladbeck verschickt ab dem 13. Januar rund 24.000 Steuer- und Gebührenbescheide für das Jahr 2025 an alle EigentümerInnen von Gladbecker Grundstücken, Eigentumswohnungen, Geschäftsgrundstücken und landwirtschaftlichen Betrieben. Die Bescheide enthalten die für 2025 zu leistenden Grundsteuern sowie Entwässerungs-, Abfallbeseitigungs- und Straßenreinigungsgebühren. Ebenso werden ab dem 13. Januar rund 4.000 Hundesteuerbescheide an die HalterInnen von Hunden verschickt.

Mietnebenkosten wie die Grundsteuer explodieren in Gladbeck

Auf den diesjährigen Grundbesitzabgabenbescheiden ist nun auch erstmalig die reformierte Grundsteuer enthalten. Hintergrund ist, dass das Bundesverfassungsgericht im April 2018 die bisherige Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Grundsteuer auf Basis der Einheitswerte für verfassungswidrig erklärt hat. Begründet wurde dies damit, dass durch die Nutzung der Einheitswerte eine gerechte Besteuerung nicht möglich ist, da diese noch immer auf der Grundlage der Werteverhältnisse von 1964 beruhen und keine Neubewertung erfolgte.

Jede/r EigentümerIn hatte daraufhin das Finanzamt aufgefordert eine neue Steuererklärung für sein/ ihr Grundstück abzugeben. Das Finanzamt hat dann eine Neubewertung aller ihr zuständigen Grundstücke vorgenommen. Diese Neubewertung ist den Eigentümern durch den sog. Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt bekannt gegeben worden. Auch die Stadt erhält Auskunft über die Höhe des Grundsteuermessbetrags und ist an die Angaben des Finanzamtes gebunden.


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Neue Grundsteuer könnte überraschen – bei der Hundesteuer bleibt alles beim Alten

Die Höhe der Grundsteuer ergibt sich dann aus der Multiplikation des Grundsteuermessbetrags mit dem Hebesatz, den die Gemeinde für 2025 beschlossen hat. Der Rat der Stadt Gladbeck hat am 10. Oktober 2024 beschlossen, die differenzierten, vom Land veröffentlichten, aufkommensneutralen Hebesätze einzuführen. Dieser beträgt ab 2025 für Wohngrundstücke 929 Hebesatzpunkte und für Nichtwohngrundstücke 1.673 Punkte.

(Erläuterung: Wohngrundstücke: Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Wohnungseigentum und Mietwohngrundstücke; Nichtwohn-Grundstücke: Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, sonstiges bebautes Eigentum, Teileigentum und unbebaute Grundstücke). Die Zuordnung, ob es sich bei dem eigenen Grundstück um ein Wohn- oder Nichtwohngrundstück handelt, obliegt allein dem Finanzamt und basiert auf dem Bewertungsgesetz. Die Stadt ist daran gebunden.

Erfahrungsgemäß besteht sowohl nach dem Versand der Grundbesitzabgabenbescheide als auch der Hundesteuerbescheide bei den BürgerInnen ein verstärkter Informations- und Nachfragebedarf. Dies führt insbesondere in den ersten Tagen nach dem Versand der Bescheide zu einer deutlich erhöhten telefonischen Kontaktaufnahme bei den SachbearbeiterInnen der Abteilung Steuern und Abgaben. Die Verwaltung bittet daher um
Verständnis, wenn BürgerInnen mit Ihren Nachfragen die zuständigen SachbearbeiterInnen nicht sofort telefonisch erreichen können. Neben den im Steuerbescheid genannten Telefonnummern hat die Stadt Gladbeck eigens für alle Anfragen im Rahmen der Grundsteuerreform eine weitere Ansprechpartnerin zur Verfügung gestellt.

Fragen zum Grundsteuerbescheid oder zum Hebesatz können Sie an Christina Mathiak (Telefon: 02043 / 99-2550) richten.

Für einfache Anliegen, aber auch um z.B. einen Rückruf zu vereinbaren, sollte man weiterhin – unter Angabe des Kassenzeichens – unbedingt auch die E-Mail-Adresse steuerabteilung@stadt-gladbeck.de (steht auch auf dem Bescheid) benutzen. Die MitarbeiterInnen der Steuerabteilung werden sich dann schnellstmöglich mit den Steuer- bzw. Gebührenpflichtigen in Verbindung setzen.

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