Grundsteuer-Hotline auch zwischen den Feiertagen aktiv

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Grundsteuer-Hotline auch zwischen den Feiertagen aktiv
Die Zeit wird knapp. Bis Ende Januar muss jeder Eigentümer seine Grundsteuererklärung abgegeben haben. Symbolbild: Pixabay

Unterstützung zwischen den Feiertagen und auch in 2023

19.12.2022 – Grundsteuer-Hotline – Die nordrhein-westfälische Hier den Newsletter der Neuen Gladbecker Zeitung bestellenFinanzverwaltung unterstützt die Bürgerinnen und Bürger auch zwischen den Feiertagen und im neuen Jahr bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung. Die Telefonhotlines der Finanzämter Marl und Recklinghausen sind vom 27. bis zum 30. Dezember 2022 besetzt. Im neuen Jahr ab dem 2. Januar 2023. Die digitale Info-Plattform unter www.grundsteuer.nrw.de ist rund um die Uhr, auch an den Feiertagen, erreichbar.

Grundsteuer-Hotline noch bis Ende Januar

„Bei Fragen zur Grundsteuererklärung oder zur Abgabe mit ELSTER unterstützen unsere Expertinnen und Experten in der Grundsteuer-Hotline. Sie arbeiten auch zwischen Weihnachten und Silvester sowie im neuen Jahr“, erklärt Frau Trübsand, Leiterin des Finanzamts Marl. „Eigentümerinnen und Eigentümer, die die ruhigen Tage für die Erledigung ihrer Erklärung nutzen und dabei Fragen haben, erreichen das Finanzamt Marl wie gewohnt von 9 bis 18 Uhr unter 02365-516-1959 und das Finanzamt Recklinghausen unter 02361-583-1959.“

Die digitale Abgabe der Grundsteuererklärung ist über das Online-Finanzamt ELSTER unter www.elster.de möglich. Dies kann auch über den ELSTER-Zugang von nahen Angehörigen erfolgen. „Besitzen beispielsweise die Kinder ein Benutzerkonto, können die Eltern dieses mitnutzen“, so Frau Pawella, Leiterin des Finanzamts Recklinghausen.

Abgabefrist endet am 31. Januar 2023 „Wir rufen alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Feststellungserklärung noch nicht abgegeben haben, dazu auf, dies jetzt zu tun“, so Trübsand. „Grundsätzlich gilt, dass für jeden Grundbesitz eine Erklärung abzugeben ist – unabhängig davon, ob man in diesem Jahr ein Infoschreiben erhalten hat oder nicht.“

Wer das Informationsschreiben verlegt oder keines erhalten hat, kann im Grundsteuerportal der Finanzverwaltung die Daten zu dem jeweiligen Grundstück in Nordrhein-Westfalen abfragen. Das Grundsteuerportal ist über www.grundsteuer.nrw.de erreichbar. Eigentümerinnen und Eigentümer können dort den sogenannten Sachdatenauszug zu ihrem Flurstück aufrufen, der bereits den Großteil der Daten enthält, die für die Grundsteuererklärung benötigt werden.

Unterstützungsangebote der Finanzverwaltung

Die digitale Info-Plattform der Finanzverwaltung www.grundsteuer.nrw.de unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Erstellung der Grundsteuererklärung. „Unsere ausführlichen Klick-für-Klick-Anleitungen und Erklär-Videos führen Schritt für Schritt durch die Eingabefelder in ELSTER“, sagt Pawella. Außerdem stehen Check-Listen bereit, die eine Übersicht der benötigten Daten liefern und Hinweise geben, wo diese zu finden sind. Ein umfangreiches FAQ beantwortet die häufigsten Fragen an der Hotline.

Digital abgeben mit ELSTER

Die Abgabe der Erklärung über das Online-Finanzamt ELSTER bietet viele Vorteile: Die Erklärung kann sicher, kostenlos und ganz ohne Papier beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden. Außerdem unterstützt ELSTER mit Hinweisen und Hilfetexten beim Ausfüllen der Erklärung und überprüft über die digitale Endkontrolle die fertige Erklärung auf Vollständigkeit und Plausibilität.

Möglichkeiten der Abgabe:
> Vordrucke einfach online ausfüllen und abschicken mit ELSTER: www.elster.de
> Elektronisch abgeben über andere Software-Anbieter
> Wenn die Online-Abgabe nicht möglich ist: Papier-Vordrucke ausfüllen und abgeben: Papier-Vordrucke erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.

Unterstützungsangebote der Finanzverwaltung:
> Ausführliche Informationen, Check-Listen, Ausfüllanleitungen für ELSTER und Erklär-Videos zum Grundsteuerportal: www.grundsteuer.nrw.de
> Erklär-Videos auf YouTube: www.youtube.com/c/FinanzverwaltungNRW
> Grundsteuer-Hotline Finanzamt Marl unter 02365-516-1959 (Mo.-Fr. 9 bis 18 Uhr) und Finanzamt Recklinghausen unter 02361-583-1959
> Grundsteuerportal (Geodatenportal): www.grundsteuer-geodaten.nrw.de


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