Gassigehen auf Gladbecker Friedhöfen

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Gassigehen auf Gladbecker Friedhöfen
Hunde dürfen an der Leine (max. 1,5 m) mit auf die Gladbecker Friedhöfe, doch es sind gewisse Regeln einzuhalten.

Mit dem Hund unterwegs – Grundregeln fürs Gassigehen

08.06.2022 – Gassigehen – Vor einiger Zeit berichtete die Hier den Newsletter bestellenPresse über frei laufende Hunde und Hundekot auf den Friedhofsflächen. Insbesondere in den Monaten der Pandemie konnte eine intensivere Nutzung der städtischen Grünanlagen und auch der Friedhöfe verzeichnet werden, wobei der überwiegende Anteil der BesucherInnen die Anlagen mit dem nötigen Respekt vor der Örtlichkeit und der gebotenen Pietät im Sinne der Friedhofssatzung nutzt.




ZBG teilt Regeln für das Gassigehen mit

Friedhöfe sind keineswegs nur Orte der Trauer, sondern sie erfüllen vielfältige Funktionen. Sie dienen insbesondere auch als Orte der Begegnung und Naherholung, tragen als Grünanlagen aktiv zum Klima- und Naturschutz bei und werden intensiv von Spaziergängern und Joggern für die Freizeitgestaltung genutzt. Daher ist es grundsätzlich auch nicht verboten, Hunde auf den Gladbecker Friedhöfen auszuführen.

Und so soll es auch bleiben, denn die Tiere sind für viele oft auch ältere Menschen, die einen Angehörigen verloren haben, ein wichtiger Sozialkontakt, spenden Trost und lindern die Einsamkeit. Es ist jedoch unerlässlich, dass sich alle BesucherInnen der Friedhöfe an die Spielregeln halten. Diese sind jederzeit in Form eines Leitfadens auf der Homepage des ZBG zu finden.

ZBG kann nicht alles kontrollieren

Leider, betont der ZBG, habe man nur beschränkte Möglichkeiten auf die Personen direkt einzuwirken.

Die MitarbeiterInnen des ZBG achten in ihrem täglichen Arbeitsablauf auf die Einhaltung der Regelungen aus der Friedhofssatzung und sprechen BürgerInnen bei Verstößen direkt an. In der Regel zeigen sich die NutzerInnen hierbei einsichtig und korrigieren ihr Fehlverhalten. Das Friedhofspersonal kann aufgrund seiner täglichen Verpflichtungen und Arbeitsroutinen jedoch nicht überall sein, so dass Fehlverhalten von FriedhofsbesucherInnen innerhalb der Dienstzeiten leider nur im begrenzten Maße auffällt.

Kommunalen Ordnungsdienst kontrolliert auch außerhalb der Dienstzeiten

Ebenso finden derartige Verstöße auch außerhalb der Dienstzeiten des Friedhofspersonals statt. Daher finden in diesen Zeiten zusätzlich stichprobenartige Kontrollgänge durch den kommunalen Ordnungsdienst statt. Die Erfahrungen zeigen jedoch, dass es sehr schwierig ist, jemanden „auf frischer Tat“ zu ertappen, und dass VerursacherInnen nur selten ausfindig gemacht werden können.

In Zusammenarbeit mit Politik und Stadtverwaltung wurden nun verschiedene Maßnahmen umgesetzt.

Durch anschauliche und leicht verständliche Hinweisschilder an den Eingängen der Friedhöfe werden künftig HundehalterInnen auf das richtige Verhalten beim Gassigehen hingewiesen. Ein aufgedruckter QR-Code bietet zusätzlich die Möglichkeit, sich ausführlich zu informieren.

Hundesteuerzahler werden schriftlich informiert

Ebenfalls werden mit dem nächsten Hundesteuerbescheid eigens angefertigte Flyer versendet. Diese gehen auch an Hundeschulen und Tierärzte. Ziel ist es hierbei, möglichst jede/n HundebesitzerIn zu erreichen und über die eigentlich selbstverständlichen Verhaltensweisen aufzuklären.

Dabei ist es so einfach für alle, die Regeln beim Friedhofsbesuch einzuhalten:

> Anleinpflicht auf allen Gladbecker Friedhöfen (max. 1,5 m).
> Hundekot ist sofort zu entfernen. Hier unterstützt der ZBG HundebesitzerInnen mit kostenlosen Hundekotbeuteln an allen Friedhofseingängen oder verschiedenen Ausgabestellen im Stadtgebiet.
> Das Befahren der Wege mit Fahrzeugen aller Art ist nicht erlaubt. Dies umfasst auch Fahrräder und E-Roller.
> Die bei der Grabpflege entstandenen Abfälle gehören in die dafür bestimmten Sammelgefäße

Eine ausführliche Übersicht mit den Spielregeln für ein gutes Miteinander von Mensch und Hund ist auf der Homepage des ZBG zu finden.

Der ZBG bittet die BesucherInnen daher um Mitverantwortung und eine respektvolle, pietätvolle Nutzung der Friedhofsanlagen.

Leitfaden zur Benutzung Gladbecker Friedhöfe


Polizeibericht aus Gladbeck Mitteilungen der Stadt Gladbeck

1 Kommentar

  1. > Das Befahren der Wege mit Fahrzeugen aller Art ist nicht erlaubt. Dies umfasst auch Fahrräder und E-Roller.##
    …….xxx
    Das war/ist schon immer so , allerdings interessierts niemanden !
    Es wird kreuz und quer mit dem Rad auf den Wegen gefahren !
    Oft mit richtig –zacken– drauf !
    Da schauen die ZBG Beschäftigten auch – drüber wech – ;-))

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