Frühere Impfungen im Impfzentrum möglich – Verwirrung wird perfekter

Frühere Impfungen im Impfzentrum möglich
Ständig neue Regelungen und Empfehlungen tragen zur Verwirrung bei und können die Impfbereitschaft senken.

Für Genesene und BioNTech-Impfungen

22.07.2021 – Frühere Impfungen – Das Land hat seine Vorgaben aktualisiert: Wer mit dem Corona-Virus infiziert war, aber keine Beschwerden und somit einen asymptomatischen Krankheitsverlauf hatte, kann bereits vier Wochen nach der Labordiagnose geimpft werden. In Einzelfällen kann eine frühere Impfung auch bei Krankheitsverläufen mit Symptomen sinnvoll sein, wie das Land angibt. Dann sollte die Genesung wiederum, nicht das Testergebnis, mindestens vier Wochen zurückliegen. Als Nachweis müssen Genesene ihr positives PCR-Testergebnis bzw. einen Nachweis über die Genesung vorlegen.




Ständig neue Regelungen

Es mag ja sein, dass aufgrund neuerer Erkenntnisse die Impfregelungen angepasst werden müssen. Doch die sich ständig ändernden Bedingungen tragen sehr zur Verunsicherung bei und schwächen die Impfbereitschaft. Manchmal kann man sich auch den Eindrucks nicht erwehren, dass je nach Lagerbestand der Impfstoffe neue Bedingungen verkündet werden.

Bislang musste die Corona-Infektion für eine Impfung im Impfzentrum oder bei mobilen Impfungen mindestens sechs Monate zurückliegen. Vollständiger Impfschutz besteht für Genesene aktuell grundsätzlich nach nur einer Impfdosis.

Kürzere Abstände bei BioNTech-Impfungen

Ebenfalls kürzere Abstände sind ab sofort bei Impfungen mit dem Impfstoff BioNTech möglich. Wie das Gesundheitsministerium in seinem neusten Impferlass festlegt, lässt sich das Impfintervall auf den Mindestabstand von drei Wochen reduzieren. Bislang lagen zwischen Erst- und Zweitimpfung in der Regel sechs Wochen.

Wer sich im Impfzentrum des Kreises impfen lassen möchte, kann dies weiterhin ohne Termin montags bis samstags zwischen 8 und 18.30 Uhr tun. In Zusammenarbeit mit dem Impfzentrum planen außerdem auch einige Städte im Kreis Recklinghausen Sonderimpfaktionen vor Ort. So finden zum Beispiel am kommenden Wochenende mobile Impfungen in Gladbeck vor dem Rathaus (Samstag, 10 bis 14 Uhr) oder in Recklinghausen an der Vestlandhalle (Samstag, 8.15 bis 14 Uhr) und im Stadtteil Süd (Freitag, 11.30 bis 14 Uhr) statt. Weitere Informationen zu diesen Sonderimpfaktionen gibt es auf der Internetseite des Kreises unter www.kreis-re.de/coronaimpfung und auf den Internetseiten der jeweiligen Städte.

Krankenversicherung kein Muss

Zur Impfung mitgebracht werden muss in allen Fällen ein Personalausweis. Wer zudem einen Impfpass und eine Gesundheitskarte hat, sollte auch diese in der Tasche haben. Eine Krankenversicherung ist aber grundsätzlich kein Muss, wie Peter Wernitz noch einmal klarstellt: “Jeder, der eine Gesundheitskarte hat, sollte diese mitbringen, da sie bei uns eingelesen wird. Natürlich haben aber zum Beispiel Privatpatienten keine Karte”, erklärt er. “Was wir noch einmal deutlich klarstellen wollen ist, dass die Impfung für jeden kostenlos ist – unabhängig davon, ob ein Versicherungsschutz vorliegt. Wer also keine Kostenabsicherung bei Erkrankungen hat, kann dennoch ins Impfzentrum kommen und sich gegen das Corona-Virus impfen lassen.”


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