E-Rezept kommt zum 1. Januar 2024 auch in Gladbeck

E-Rezept kommt zum 1. Januar 2024 auch in Gladbeck
Das E-Rezept kann jetzt auch per elektronischer Gesundheitskarte einfach, sicher und schnell eingelöst werden. Foto: KVWL

Das E-Rezept kommt – jetzt für alle!

21.12.2023 – E-Rezept – Mehrere Anläufe waren in den letzten Jahren auf Bundesebene nötig, doch jetzt kommt das E-Rezept für alle: Zum Jahreswechsel wird das elektronische Rezept für die Arztpraxen in Deutschland verpflichtend. „Die Praxen in der Pilotregion Westfalen-Lippe sind gut gerüstet. Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sind bereit und in der Lage, das E-Rezept flächendeckend auszustellen“, sagt Thomas Müller, Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL).

Müller schränkt ein: „E-Rezept für alle meint: Es wird für verschreibungspflichtige Arzneimittel für gesetzlich Versicherte ab Januar zum Standard werden.“ Doch der 1. Januar ist für viele der 16.000 niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Westfalen-Lippe kein besonderes Datum: „Das E-Rezept kommt nicht, es ist schon da. Viele Praxisteams arbeiten bereits umfassend damit – auch in Zusammenarbeit mit der Apotheke vor Ort. Das funktioniert meist nahezu reibungslos“, so Thomas Müller.


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„Gamechanger Gesundheitskarte“

Bereits im vergangenen Jahr hatten sich rund 250 Praxen an einer mehrmonatigen Erprobung in der bundesweit einzigen Modellregion Westfalen-Lippe beteiligt. Müller: „Der Gamechanger war aber eindeutig die elektronische Gesundheitskarte, für deren Einsatz wir uns starkgemacht haben. Erst dadurch ist die Einlösung des E-Rezepts für die meisten Versicherten einfach und schnell möglich geworden.“ In diesem Sommer wurde die Forderung der KVWL erfüllt, seitdem gibt es drei Einlösungswege: Neben E-Rezept-App und Ausdruck endlich auch die elektronische Gesundheitskarte (siehe Infokasten „Das E-Rezept auf einen Blick“). Seitdem haben viele Praxisteams an den Schulungen der KVWL und an einer gemeinsamen Infoveranstaltung von KVWL und Bundesdigitalagentur gematik teilgenommen. Thomas Müller: „Sie sind für die erste Ausbaustufe des E-Rezepts zum Jahresbeginn jetzt gut vorbereitet.“ Der „rosa Zettel“ soll dann nur noch bei bestimmten Verordnungen wie Hilfs- und Verbandmittel, bei Hausbesuchen oder technischen Störungen zum Einsatz kommen.

Wichtig: schnelle, stabile „Daten-Autobahn“

Aber: „Auch wenn die Ärztinnen und Ärzte noch so bereit sind, eines ist für die breite Akzeptanz des E-Rezepts unerlässlich: Der Bund muss für eine funktionierende, stabile Telematik-Infrastruktur sorgen, für eine störungsfreie, schnelle Daten-Autobahn. Und die Hersteller der Praxis-Verwaltungs-Systeme müssen das E-Rezept gut in ihre Software integrieren“, fordert Thomas Müller. Während der intensiven Testphase der KVWL haben 20 dieser PVS-Hersteller, die insgesamt rund 80 Prozent Marktanteil stellen, bewiesen, dass die Umsetzung gut gelungen ist. Allerdings gibt es über 120 PVS-Systeme am Markt. Müllers Appell an die Hersteller: „Erst wer die Qualitätskriterien der gematik voll erfüllt, stellt eine Software bereit, die Praxen wirklich in der Versorgung unterstützen.“

Vorteile für Patienten und Praxen

Thomas Müller unterstreicht: „Das digitale Rezept muss jederzeit einfacher und schneller auszustellen sein als das Papierrezept. Nur dann kann es seine Vorteile für Patienten und Praxen ausspielen. Nur dann wird das E-Rezept in der Praxis – und das im doppelten Wortsinn – ein Erfolg.“ Mit Blick auf das am vergangenen Donnerstag im Bundestag beschlossene Digitalisierungsgesetz bemerkt Müller: „Zur Digitalisierung gehört eben nicht nur ein Gesetz, sondern auch die benötigte Technik.“ Dann erst werden, so Müller, die Prozesse in der Praxis beschleunigt. „Praxisteams sprechen von einer Zeitersparnis von zwei bis vier Stunden pro Woche, wenn alles funktioniert: durch kürzere Laufwege in der Praxis oder einfaches Handling von Folgerezepten.“ Auch in den zunehmend genutzten Videosprechstunden sei das E-Rezept gut einsetzbar.

Praxis-Zukunfts-Gesetz gefordert

Aber nicht nur die Technik, sondern auch die notwendigen Finanzmittel sind wichtig. Thomas Müller: „Ärzte und Psychotherapeuten stemmen die Anschaffungs- und Einrichtungskosten für die Digitalisierung aus eigenen Mitteln, ganz ohne Förderung. Und die Umstellung der Prozesse geschieht nicht von heute auf morgen, sondern dauert einige Wochen. Dafür erwarten sie zurecht eine funktionierende digitale Infrastruktur.“ Müller entrüstet sich: „Obwohl die Niedergelassenen alles selbst bezahlen, drohen ihnen nach Plänen des Bundesgesundheitsministeriums künftig Sanktionen, sollten sie das E-Rezept nicht sofort einsetzen. Ganz im Gegensatz zum Krankenhaus-Bereich, der von Sanktionen ausgenommen worden ist und zusätzlich auch noch massiv subventioniert wird.“ Müller fordert: „So wie die Krankenhäuser bei der Digitalisierung gefördert sind, so sollte der Bund auch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte unterstützen. Am besten mit einem Praxis-Zukunfts-Gesetz, das für gleiche Chancen im ambulanten und stationären Bereich sorgt.“

INFO: Das E-Rezept auf einen Blick

> Die Praxis erstellt das elektronische Rezept und lädt es über ein Verbindungsgerät zur geschützten „Daten-Autobahn“ des Gesundheitswesens in die bundesweite Telematik-Infrastruktur (TI) hoch.

> Das Rezept wird dann über diesen gesetzlich vorgeschriebenen, sicheren Übertragungsweg im zentralen E-Rezept-Fachdienst der Bundesdigitalagentur gematik gespeichert.

> Es gibt drei Einlösewege: Das E-Rezept ist über die elektronische Gesundheitskarte (eGK), die E-Rezept-App und einen Ausdruck mit einer dem QR-Code ähnlichen Grafik („Token“) einlösbar.

> Beispiel elektronische Gesundheitskarte: Nach dem Einstecken der eGK in das Kartenlesegerät der Apotheke kann diese das E-Rezept aus dem Fachdienst der gematik abrufen.

> E-Rezept-App: Bei den gesetzlichen Krankenkassen können Versicherte eine NFC-fähige eGK mit PIN bestellen, falls sie noch keine besitzen. Damit lässt sich die App der gematik freischalten, die in den gängigen AppStores verfügbar ist und einen erweiterten Service rund ums E-Rezept bietet.

> Bei Hausbesuchen, Störfällen oder noch nicht unterstützten Verordnungsarten wird weiterhin das bisherige Papierrezept („Muster 16“) verwendet.

>Das E-Rezept ist auch durch beauftragte Personen wie pflegende Angehörige einlösbar.

> Künftig sind das E-Rezept auch in Apps der Krankenkassen integriert.

Weitere Infos:
Für Patienten: www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de
Für Praxisteams: www.kvwl.de/erezept


Polizeibericht aus Gladbeck Mitteilungen der Stadt Gladbeck

1 Kommentar

  1. EINE Katastrophe dieses E-Rezept;
    Patient sieht erstens nicht was der Arzt/Ärztin verordnet hat…
    geht in die Apo , stellt dort fest (tatsächliches Erlebnis)
    es ist etwas anderes als besprochen worden ist – auf der Karte – eingetragen.#
    und nun, rennt Patient wieder zum Arzt, Warteschlange um korrigieren zu lassen??
    Und das evtl. bei Berufstätigen?? !!
    Das ist m.E. wieder mal nicht durchdacht!
    Und tel. kommt man, meist, bei den Arztpraxen – zwecks Rückfragen – nicht durch!!
    Aufgabe für den Apotheker derart zu klären??????

    Auch bekannte Tatsache.

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