DRK-Gladbeck: Wir machen weiter!
01.07.2022 – Corona-Teststellen – Das Bundesgesundheitsministerium hat gestern Nachmittag die neue Corona-Test-Verordnung veröffentlich und somit eine Kehrtwende bei den Bürgertestungen herbeigeführt.
„Den regelmäßig kostenlose Corona-Test für Jedermann hat die Politik beschränkt. Nur noch Personen mit gewissen Voraussetzungen erhalten einen komplett kostenlosen Test. Eine weitere Personengruppe muss eine Zuzahlung von drei Euro leisten. Personen, welche nicht in die veröffentlichten Kategorien passen sind Selbstzahler. Beim Roten Kreuz wird ein Selbstzahlertest 10,00€ kosten!“, so Stefan Walter Kreisgeschäftsführer beim Roten Kreuz in Gladbeck.
Walter weiter: „Wir sind jedoch davon überzeug, dass ein Großteil unserer Stamm-Kunden weiterhin Anspruch auf einen kostenlosen Test hat. Es handelt sich größtenteils um Besucherinnen und Besucher des Krankenhauses, von Pflegeeinrichtungen oder Personen, die in ambulanter Behandlung sind oder Angehörige pflegen.“
Corona-Teststellen des DRK-Gladbeck
Das Rote Kreuz führt bereits seit dem 21.03.2021 kontinuierlich Bürgertestungen an der Bottroper Str. 6 in der Innenstadt und an der Europastraße. in Brauck durch. Eine Anmeldung ist weiterhin online über www.schnelltest-gladbeck.de, vor Ort oder telefonisch möglich.
Bürgerinnen und Bürger werden bei der Anmeldung nach dem Grund der Testung gefragt, dieser wird dokumentiert. Nachweise werden nicht verlangt bzw. geprüft.
Die Testverordnung mach inhaltlich keine klaren Aussagen zum Umfang der Berechtigtenprüfung und zur Dokumentation. Wir müssen hier darauf vertrauen, dass die Angaben korrekt sind.
Folgendes gilt:
Kostenlose Bürgertests
> Kinder bis zum 6. Lebensjahr / ab 6. Jahren müssen u.g. Kriterien gelten
> schwangere Personen
> aus medizinischen Gründen jetzt oder in den letzten drei Monaten nicht gegen das Coronavirus geimpft werden kann
> sie an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen oder in den letzten drei Monaten teilgenommen haben
> Freitestungen nach Infektion
> Personen die in demselben Haushalt mit einer infizierten Person leben oder gelebt haben
> Personen, die in u.g. Einrichtungen behandeln, betreuen, gepflegt oder untergebracht sind. (z.B. Aufenthalt Heim / Krankenhaus)
> Personen die dort behandelte, betreute, gepflegte oder untergebrachte Person besuchen wollen (z.B. Besuch Heim / Krankenhaus) (Krankenhäusern, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen, Voll- und teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen (Alten- und Pflegeeinrichtungen), stationären Einrichtungen oder ambulanten Diensten der Eingliederungshilfe, Obdachlosenunterkünften, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern)
> von ambulanten Pflegediensten, ambulanten Hospizdiensten und Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung betreut/gepflegt, behandelt wird
> Pflegepersonen (Privatpersonen, die Angehörige pflegen § 19 SGB XI)
> Personen, die ein persönliches Budget nach §29 SGB IX in Anspruch nehmen und im Rahmen dieses Budgets Beschäftigte / behinderte Menschen, Beschäftigte in Werkstätten
Bürgertestung mit Zuzahlung von 3 Euro:
> Besuch einer Veranstaltung im Innenraum am gleichen Tag,
> zu einer Person ab 60 Jahren oder einer Person mit einer Vorerkrankung mit einem hohen Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken, am selben Tag Kontakt haben werden
> Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts zeigt eine Warnung mit der Statusanzeige erhöhtes Risiko an
Personen, die in keine dieser Kategorien fallen, müssen beim Roten Kreuz 10,00€ bezahlen (Selbstzahlertestung).
Polizeibericht aus Gladbeck | Mitteilungen der Stadt Gladbeck |
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