Keine Ausgangssperre

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Keine Ausgangssperre im Kreis Recklinghausen Einheitliches Vorgehen im Ruhrgebiet
Keine Ausgangssperre im Kreis Recklinghausen Einheitliches Vorgehen im Ruhrgebiet

Keine Ausgangssperre im Kreis Recklinghausen

Einheitliches Vorgehen im Ruhrgebiet

16.12.2020 – Keine Ausgangssperre – Im Kreis Recklinghausen wird es trotz der aktuell über 200 liegenden Wochen-Inzidenz keine Ausgangssperre geben. Diese Entscheidung ist gestern  im Kommunalrat des Regionalverbands Ruhr in Abstimmung mit den Ruhrgebietsstädten gefallen. „Es macht keinen Sinn, dass wir als Kreis Recklinghausen Maßnahmen erlassen, an die sich in den Nachbarstädten nicht gehalten werden muss. Besonders im Ballungsraum Ruhrgebiet führt das zu einer Verlagerung des Problems, nicht zu einer Lösung“, sagt Landrat Bodo Klimpel.

Absprachen mit Regierungs- und Polizeipräsidentin

Neben Absprachen mit den Verwaltungschefs führte Klimpel außerdem Gespräch mit der Regierung- und der Polizeipräsidentin. „Das ist keine Entscheidung, die wir uns leicht machen. Ich weiß, dass die Erwartungen bei den Bürgerinnen und Bürgern hoch sind, bitte aber um Verständnis, dass wir genau abschätzen müssen, welche Maßnahmen sinnvoll, umsetzbar und auch kontrollierbar sind.“ Besonders eine Ausgangssperre, die als mögliche Maßnahme vom Land für Kommunen benannt wurde, sei ein Freiheitsentzug und demnach eines der letzten Mittel.




Kreis hofft auf den Erfolg des Lockdowns

Mit Blick auf die neue Coronaschutzverordnung, die einen härteren Lockdown für Nordrhein-Westfalen festlegt, wird der Kreis Recklinghausen vorerst auf eine neue Allgemeinverfügung verzichten. „Natürlich werden wir aber sofort handeln, wenn der Lockdown für den Kreis Recklinghausen keine Entspannung der Lage bringt, sich diese weiter verschärft oder Maßnahmen aufgrund des Infektionsgeschehens zum Beispiel in einem konkreten Bereich notwendig sind“, sichert Landrat Klimpel zu.

Die bisherige Allgemeinverfügung des Kreises, die die Verwaltung im Oktober erlassen und im November aktualisiert hat, behält ihre Gültigkeit. In ihr festgelegt sind aktuell die belebten Orte in den Städten, in denen man über die Vorgaben der Coronaschutzverordnung ein Mund-Nase-Schutz trägt. Die weiteren Punkte sind mittlerweile über die Coronaschutzverordnung abgedeckt.


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