Neues Überschwemmungsgebiet in Zweckel?

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Neues Überschwemmungsgebiet in Zweckel?
Entsteht ein neues Überschwemmungsgebiet in Zweckel? 1.900 Quadratmeter zusätzliche Versiegelung. Merkwürdige Ausschreibung.

Entsteht ein neues Überschwemmungsgebiet in Zweckel?

26.03.2021 – Überschwemmungsgebiet geplant! Über die weitere Verwendung des Geländes auf dem jetzt noch die ehemalige Hauptschule-Zweckel (vormals Willy-Brandt-Schule) steht, wurde schon viel geschrieben. Als der Abriss 2018 feststand, wurde die Fläche nach einer Ausschreibung an einen Duzfreund von Bürgermeister Roland verkauft. Jetzt entsteht dort wahrscheinlich ein neues Überschwemmungsgebiet.

Gut, das kann zufällig passieren. Doch der Duzfreund erhielt den Zuschlag, obwohl er etwa 1 Mio. Euro weniger geboten hatte als der Meistbietende. Angeblich konnte der andere Gladbecker Bieter keine belastbare Bankauskunft beibringen. Während das Bottroper Unternehmen Jockenhöfer und Babiel (Jockenhöfer ist Gladbecker) eine positive Referenz eines Gladbecker Bankinstitutes vorweisen konnte, stand hinter dem Meistbietenden seine Münsteraner (Haus-)Bank. Pech gehabt könnte man sagen. Doch als der Meistbietende sich wehrte, veröffentlichte der Bürgermeister eine interne Auskunft des Finanzamtes. Wie man hört ist das juristische Verfahren dazu noch nicht abgeschlossen.

Das brisante Geschäft löste im politischen Raum heftige Proteste aus

Alles Schnee von gestern. Der Flächennutzungsplan für Jockenhöfer und Babiel passierte im Mai 2020 einstimmig den Stadtplanungsausschuss.




1.900 Quadratmeter zusätzliche Versiegelung schafft Überschwemmungsgebiet

Liest man die Ausschussvorlage (hier der Link zur Ausschussvorlage aus dem Rats-Info-System: 2020-05-11_15_Top9_Vorlage1), dann gewinnt man den Eindruck, dass hier sehenden Auges ein neues Problemfeld realisiert wird. Mehrere Behörden und Träger öffentlicher Belange, die Anregungen zur Änderung des Flächennutzungsplans gaben, wiesen darauf hin, dass es bei Realisierung des Bauvorhabens (Supermarkt mit Parkplätzen und 24 Wohnungen) zu Problemen durch die zusätzliche Versiegelung von 1.900 Quadratmetern kommen kann.

Untere Bodenschutzbehörde warnt vor Überschwemmungsgebiet

Die untere Bodenschutzbehörde der Kreisverwaltung in Recklinghausen schreibt dazu:
„Den Aussagen im Umweltbericht zu Pkt. 3.1.3 Schutzgut Boden / Fläche kann die Kreisverwaltung aus Sicht des vorbeugenden Bodenschutzes nicht zustimmen. Eine zusätzliche Versiegelung von 1.900 m² stelle einen erheblichen Eingriff dar, da ein Verlust sämtlicher Bodenfunktionen eintritt. Dieser Verlust könne rein rechtlich durch externe Maßnahmen kompensiert werden, funktional allerdings nicht. Dies solle auch entsprechend so dargestellt werden.“

Resümee: Die von der Stadtverwaltung vorgeschlagenen Gegen-Maßnahmen stellen sich auf dem Papier gut dar, funktionieren in der Praxis aber nicht.

Niederschlagswasser muss versickern oder getrennt entsorgt werden

Die Bezirksregierung Münster, Dez. 54 „Wasserwirtschaft“ schreibt in ihrem Einwand dazu:
„Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass das Niederschlagswasser entsprechend den Anforderungen des Landeswassergesetzes § 44 Abs. 1 LWG i.V.m. § 55 Abs. 2 WHG umzusetzen sei.
Eine Ableitung der Niederschlagswassermengen von den zusätzlich befestigten Flächen in das Mischsystem sei nicht zulässig.“

Im Fall von Starkregen kann es zu Überflutungen kommen

Zu guter Letzt schreibt die Stadt Gladbeck in ihrer Ausschussvorlage:

Lokales Klima

Lokalklimatisch betrachtet befindet sich das Untersuchungsgebiet in einem Stadtrandklima, ist also nicht von Wärmeinseln betroffen. Der Versiegelungsgrad im Plangebiet beläuft sich derzeit auf mehr als 40 %. Die Versiegelung wird sich durch die Planungen nahezu verdoppeln. Wegen der umliegenden Gehölze und Freiräume und angesichts des kleinen Planungsraums < 1 ha wird die Bebauung über das Plangebiet hinaus keine spürbaren Auswirkungen auf das Lokalklima haben.

Klimaanpassung

Durch den Klimawandel ist künftig v.a. mit steigenden Temperaturen und heftigen Starkregenereignissen zu rechnen. Bei steigenden Temperaturen kann in den Sommermonaten ein höherer Energieaufwand zur Kühlung entstehen, gleichzeitig kann im Winter der Energieaufwand für das Heizen geringer werden.
Im Fall von Starkregen kann eine kurzzeitige Überflutung in dem Planbereich auftreten. Da hier eine befestigte Fläche von > 800 m² vorliegt, ist gemäß DIN 1986-100 ein Überflutungsnachweis zu erbringen.

Überschwemmungsgebiet jetzt schon in Zweckel

Viele Zweckeler werden sich noch an die überschwemmten Keller und Straßen der letzten Jahre erinnern. Auf der Arenbergstraße stand das Wasser auf der Straße und in den Gärten so hoch, dass den Kois aus einem Gartenteich die Flucht gelang.
Viele Hausbesitzer, deren Keller überflutet wurden, bekamen anschließend die Kündigung ihrer Gebäudeversicherung die nicht mehr bereit ist für diese Häuser eine Elementarversicherung zu stellen – oder nur zu irren Versicherungsprämien mit hohen Selbstbeteiligungen.

Kein Überschwemmungskataster in Gladbeck

Viele Städte haben in den letzten Jahren Überschwemmungskataster angelegt. Sie zeigen auf, in welchen Häusern Überschwemmungsgefahr besteht. In Gladbeck gibt es das nicht.
Zwar werden bei der Ausweisung von Neubaugebieten Regenwasserauffangmulden geplant, doch für den großen Bestand an bestehender Wohnbebauung gibt es das nicht. Aber gerade diese Häuser werden in der Regel von Überschwemmungen heimgesucht. Dazu kommt, dass bestehende alte Kanalisationen durch intensive Verdichtung in den Stadtteilen überlastet sind. Das würde die Stadtverwaltung aber niemals zugeben, denn das würde eine Klagewelle wegen vorsätzlicher Gefährdung auslösen.

Stopp nicht mehr möglich, wohl aber Nachbesserung

Da alle Ausschussmitglieder der Planänderung zugestimmt haben, ist ein Stopp der Planung wohl nicht mehr möglich. Aber es müsste auch im Interesse des Bauträgers liegen, dass es nicht regelmäßig zu Überschwemmungen und damit zu öffentlichen Skandalen kommt. Deshalb ist eine Überarbeitung der durch die Stadt vorgeschlagenen Regenwasserversickerungen dringend nötig. Die Alternative zur mangelhaft möglichen Versickerung vor Ort ist die Abführung des Regenwassers über eine vom Misch(ab)wasser getrennte Regenwasserkanalisation.


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4 Kommentare

  1. Da alle Ausschussmitglieder der Planänderung zugestimmt haben,

    DAS tangiert doch jetzt niemanden mehr in dieser Politik !
    Alle haben ihre Posten , SPD-ler zocken mehr denn je ab…

  2. Und was schreibt „unser“ Zweckeler SPD Bürger Maurice Zuhausen dazu; Politik ist eben nicht schwarz-weiß denken! Hä!
    Was mutet er denn Zweckel noch mehr an UNTER Wasser und Schlauchboot fahren in Zweckel zu??
    Lesen die erstmal gar nicht die Gutachten; „haben ja alle ! zugestimmt „?? !!
    Wenn dann haben ALLE nicht die Gutachten gelesen! Oder wollten sie gar nicht lesen?
    Ist was anderes für andere Parteien von Vorteil vereinbart worden?? Kann man so vermuten!?

    Na ja verg. Donnerstag 13.08.2020 konnte man ja Bötchen fahren auf der Feldhauser/Dorstener Kreisverkehr!

  3. Deshalb ist eine Überarbeitung der durch die Stadt vorgeschlagenen Regenwasserversickerungen dringend nötig##??

    WER soll das denn fordern ?
    Die Parteien waren sich doch :““ einstimmig „“;

    Und Elementarversicherung haben sogar Mieter der GWG im 4. OG. abgeschlossen;
    weil das Rückstauwasser nicht nur die Keller überflutet sondern bis in die Küchen usw. hochdrückte.
    UND niemanden hats interessiert !
    Und die Nahe Zukunft sieht entsprechend schlimmer aus !
    UND was noch Verkehrstechnisch nicht klar ist :
    wie sollen BEIDE Supermärkte KfZ-Verkehrmäßig geregelt werden ????

    Ist ja jetzt schon an manchen Tagen – Chaos – nur bei Penny !
    Da hat die Verkehrsplanung Herr I. der Verw. noch einiges vor der Brust !!

    • Da hat die Verkehrsplanung Herr Ide aus der Verw. noch einiges vor der Brust!!
      Leider, leider ist Herr Ide nicht mehr im Amt und aktuell Mitte März 2021: kurz nach dem Eintritt in den Ruhestand verstorben.
      RIP

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