Bürgermeisterkandidat der Gladbeck CDU mit Demokratiedefizit

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Bürgermeisterkandidat der Gladbeck CDU mit Demokratiedefizit
Warum Peter Rademacher kein geeigneter Bürgermeisterkandidat ist, steht in diesem Artikel. Foto: Privat

Im September 2025 soll Peter Rademacher in Gladbeck für das Bürgermeisteramt kandidieren

Gladbeck – 31.10.2024 – Bürgermeisterkandidat – Jetzt, 11 Monate vor dem nächsten Kommunalwahltermin (14. Sept. 2025), stehen alle Zeichen auf Wahlkampf. Einzelne Parteien und Wählergemeinschaften sind jetzt aus dem „Tiefschlaf“ erwacht und andere intensivieren jetzt ihre kontinuierliche Pressearbeit. Erreichten bisher zwei oder drei Presseerklärungen pro Woche diese Redaktion, sind es jetzt täglich ebenso viele.

Manche Dinge erfährt man aber nur „hintenrum“ oder hinter vorgehaltener Hand. So auch die Absicht der Gladbecker CDU, ihren einstigen Fraktionsvorsitzenden im Rat der Stadt, als Bürgermeisterkandidat aufzustellen.

Ein Vorhaben, das wohl nur mit einem mangelhaften Kandidatentableau erklärbar ist.


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Bürgermeisterkandidat in spe wollte Autobahngegner dienstrechtlich belangen

Im März 2007 schrieb die BIG an den CDU-Stadtverbandsvorsitzenden Watenpuhl einen längeren Beschwerdebrief. Nachstehend ein Auszug daraus:

„Der Sprecher der Gladbecker WASG, xxxx, wurde hinter seinem Rücken wiederholt aus den Reihen der CDU bei Herrn Bürgermeister Roland denunziert. Es wurden von der CDU berufliche Konsequenzen gegen Herrn xxxx gefordert, weil er angeblich aufgrund seiner politischen Betätigung gegen das Dienstrecht verstoßen hätte. Der Bürgermeister hat klargestellt, dass gegen die freie Meinungsäußerung und politische Betätigung seines Mitarbeiters keine Einwände erhoben werden können.

Die hinterhältige Art und Weise, mit der hier dem Konkurrenten wegen seiner politischen Betätigungen persönlicher Schaden zugefügt werden sollte, ist einer großen demokratischen Partei wie der CDU unwürdig. Welches CDU-Mitglied auch immer diese Denunziation zu verantworten hat, es sollte von Ihnen zur Rechenschaft gezogen werden.“

Nun, der genannte städtische Mitarbeiter stellte eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz und heraus kam, dass das CDU-Ratsmitglied Peter Rademacher (damals auch noch stellvertretender Schriftführer der eucharistischen Ehrengarde Herz-Jesu Gladbeck-Zweckel) zwei Mal den Bürgermeister Roland angeschrieben hatte. In seinen Briefen verlangte er, dienstrechtliche Schritte gegen den städtischen Mitarbeiter einzuleiten, weil dieser sich gegen den Ausbau der B224zur A52 ausgesprochen und die Rathauseinsegnung kritisiert hatte.

Rademacher verlangte arbeitsrechtliche Schritte gegen einen städtischen Mitarbeiter

Zitat aus einem der Briefe: „Da Herr xxxx nach meinem Kenntnisstand als Mitarbeiter der xxxx  städtischer Bediensteter ist, halte ich es für angezeigt, ggf. arbeitsrechtliche Schritte Ihrerseits in Betracht zu ziehen“, verlangte Rademacher vom Bürgermeister.

Und weiter: „Herr xxxx scheint seinem Arbeitgeber gegenüber nicht das nötige Maß an Loyalität entgegenzubringen, was durch einige seiner vorangegangenen Äußerungen nur verstärkt wird (vgl. mein Schreiben an Sie vom 21. Sept. 2006 „Bürgerversammlung zur A52“, dass bis zum heutigen Tage noch nicht von Ihnen beantwortet worden ist).“

Nicht unerwähnt bleiben sollte die souveräne Antwort des Bürgermeisters auf den CDU-Vorstoß: Die Aktivitäten und Äußerungen seines Mitarbeiters seien durch das Recht auf freie Meinungsäußerung nach Artikel 5 Abs. 1 des Grundgesetzes geschützt. Und zur Veröffentlichung von Fotos auf der Website (des Mitarbeiters) muss die CDU nun zur Kenntnis nehmen, dass man nach § 23 des Kunsturhebergesetzes Bilder derjenigen zur Schau stellen darf, die „an Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen“ teilgenommen haben.

Abschließend schreibt der Bürgermeister der CDU: „Unter Würdigung der genannten Vorschriften scheiden arbeitsrechtliche Konsequenzen gegenüber meinem Mitarbeiter, Herrn xxxx, aus.

Jetzt könnte man sagen: „Alles Schnee von gestern!“ Tatsache ist aber, dass Rademacher nachhaltig und mehrmals versuchte, auf den Bürgermeister als Dienstvorgesetztem des Mitarbeiters Einfluss auszuüben, um ihn mundtot zu machen.

Man stelle sich jetzt mal vor, die Gladbecker wählen Peter Rademacher zum Bürgermeister!

Die Angriffe gegen diese Mitarbeiter hatten in der Gladbecker CDU schon Tradition; als er 30 Jahre zuvor in den Dienst der Stadt Gladbeck trat, verlangte der damalige CDU-Fraktionsvorsitzende Traugott Ulrich Meier (Spitzname: Trau Gott, nicht Ulrich Meier) vom damaligen Oberstadtdirektor Otto Rump, ihn vom Verfassungsschutz überprüfen zu lassen. Schließlich habe er ja Solidaritätsunterschriften für die Wiederaufnahme von Klaus Uwe Benneter in die SPD gesammelt. (Benneter war von 2004 bis 2005 Generalsekretär der SPD und auch MdB!)

PS: Traugott Ulrich Meier war übrigens Richter am Amtsgericht und aktiver evangelischer Christ!


Polizeibericht aus Gladbeck Mitteilungen der Stadt Gladbeck

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