Halbe Klatsche für die Ampel – Gericht stoppt Änderung

Halbe Klatsche für die Ampel - Gericht stoppt Änderung
Die höchsten deutschen Richter haben ein Gesetz der Ampel gekippt. Foto: Pixabay

Das Bundesverfassungsgericht erklärt Wahlrechtsänderung für verfassungswidrig

Gladbeck – 30.07.2024 – Halbe Klatsche – Die Ampel hatte in 2023 mit ihrer Mehrheit das Wahlrecht für den Bundestag geändert. Dagegen klagten die CSU, DIE LINKE und mehrere Einzelpersonen. Die Klage richtete sich gegen die Änderung, die vorsah, dass für Parteien die keine drei Direktmandate holen, künftig die 5 %-Klausel gilt. DIE LINKE kam nur so wieder in den Bundestag, obwohl sie nur 4,9 % erzielte, aber drei Direktmandate holte.

Auch die CSU sah sich gefährdet. Sie holt zwar in Bayern viele Direktmandate, doch ihre Stimmergebnis – auf die gesamte Bundesrepublik hochgerechnet – könnte unter 5 % fallen. Damit wäre sie nach der Gesetzesänderung raus aus dem Bundestag. Diese Änderung hat das Bundesverfassungsgericht jetzt gekillt.


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Nur die halbe Klatsche wegen der zweiten Änderung

Das neu geregelte Verfahren der Zweitstimmendeckung hat das Gericht nicht beanstandet. Danach erhalten Wahlkreisbewerber mit den meisten Erststimmen nur dann ein Bundestagsmandat, wenn es von dem aus dem Zweitstimmenergebnis ermittelten Sitzkontingent ihrer Partei gedeckt ist. Das bedeutet künftig, dass KandidatInnen, die in ihrem Wahlkreis direkt gewählt wurden, nicht unbedingt auch in den Bundestag einziehen werden. Das gelingt ihnen nur, wenn sie auf vorderen Listenplätzen abgesichert sind. Newcomer haben es da schwer.

Hier die komplette Mitteilung des Gerichtes


Polizeibericht aus Gladbeck Mitteilungen der Stadt Gladbeck

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