Lidl Hausmarke Vemondo mit 98 % veganen Zutaten
25.11.2021 – Schummelt Lidl – Am 01.11.21 kaufte ein Vater (aus Gladbeck) in einer Lidl-Filiale eine Packung „veganen Käse“ mit der Aufschrift „veganer Reibegenuss“. Er wollte für seien Sohn, der sich seit über 20 Jahren vegan ernährt, einen Auflauf mit diesem Käse überbacken. Der Mann hat sich angewöhnt, vor dem Gebrauch noch einmal die Zutatenliste auf den Packungen zu studieren. In diesem Fall bekam er einen Schreck.
Auf der Zutatenliste steht: „Veganes Lebensmittel auf der Basis von Kokosöl und Rapsöl, gerieben.“ Und jetzt kommt es: „Zutaten: 98% veganes Lebensmittel….“ Da läuteten sofort die Alarmglocken! Was ist mit den fehlenden zwei Prozent?
Der Käufer setzte sich über das Internet mit Lidl in Verbindung und bat um eine Auskunft zu den fehlenden, nicht veganen zwei Prozent.
Es dauerte eine ganze Woche, bis Lidl am 11.11.21 eine merkwürdige Antwort gab:
„Herzlichen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an uns wenden. Wir haben dazu den betreffenden Lieferanten kontaktiert und leiten gern die Informationen an Sie weiter:
Gerne teilen wir Ihnen mit, dass es sich bei den letzten 2% um Kartoffelmehl handelt, welches vegan ist.
Bitte beachten Sie, dass die Angaben nur für Ihre Region gelten und zeitlich befristet sind. Das liegt daran, dass wir das gleiche Produkt mitunter von unterschiedlichen Lieferanten beziehen und von Zeit zu Zeit Rezepturwechsel vornehmen. Wir wünschen Ihnen viel Freude mit unseren Produkten und freuen uns, Sie wieder in einer unserer Lidl-Filialen begrüßen zu dürfen.“
Und die Pressestelle von Lidl wurde noch konkreter:
„Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Unser „Vemondo veganer Reibegenuss“ ist ein vollständig veganes Produkt. Bei den 2 Prozent handelt es sich um vegane Kartoffelstärke, die als Trennmittel eingesetzt wird und damit nicht im Endprodukt eingearbeitet ist.
Um zukünftig Missverständnisse zu vermeiden, haben wir die Zutatenliste auf der Verpackung angepasst, indem wir die Angabe von 98 Prozent entfernt haben und die Zutaten entsprechend ihres Anteils auflisten.“
Die Lidl-Antworten ließen lange auf sich warten und waren dann auch noch unbefriedigend. Deshalb wandte sich der Vater an den Verbraucherschutz.
Die Antwort von der Verbraucherzentrale in Auszügen:
Die dem V-Label zugrundeliegenden Kriterien, die vegane oder vegetarische Produkte erfüllen müssen, richten sich nach der Definition der Verbraucherschutzminister vom 22.04.2016 (s. o.).
Alle Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen müssen bei einem Produkt mit dem V-Label vegan außerdem so gestaltet sein, dass möglichst keine unbeabsichtigten Einträge von nicht-veganen Stoffe erfolgen. Die Kontamination mit nicht-veganen bzw. nicht-vegetarischen Stoffen soll im Endprodukt unter 0,1 % (1 g/kg) liegen.
Damit dürfte klar sein, dass nach dieser Vorschrift der nicht-vegane Anteil an dem Produkt um das 20fache überschritten wird.
Der „Verbraucherzentrale Bundesverband“ in Berlin kommentiert das so: „Solch eine widersprüchliche Kennzeichnung, wie Sie sie schildern, birgt auch unserer Ansicht nach Täuschungspotenzial.“
Das Produkt liegt jetzt zur Überprüfung der Lebensmittelüberwachung des Kreises RE vor. Auch der Projektbereich „Lebensmittelklarheit“ der Verbraucherzentrale in Berlin und deren Rechtsabteilung bewerten das Produkt derzeit.
Polizeibericht aus Gladbeck | Mitteilungen der Stadt Gladbeck |
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