Auch in Gladbecks Gaststätten gilt die 3G-Regel. Doch prüft jemand die Gastronomen?
12.11.2021 – 3G-Regel – Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man ja darüber lachen. Da wird eine 3G-Regelung erlassen die besagt, dass man in Gaststätten geimpft, genesen oder getestet sein muss. Gastwirte und deren Personal sind angehalten, sich die Nachweise ihrer Gäste zeigen zu lassen.
Traurig ist, dass die Behörden offensichtlich nicht daran interessiert sind zu prüfen, ob sich die Personen, die sich die Nachweise zeigen lassen, selbst die 3G-Regeln einhalten. Wenn der prüfende Kellner nicht geimpft ist, kann man das mit einem Polizisten vergleichen, der selbst 2 Promille intus hat und einen Alkoholtest bei einem Autofahrer durchführt.
3G-Regel – wenn Böcke zu Gärtnern werden
Das Szenario ist gar nicht so weit hergeholt. Wenn Gastronomen und ihre MitarbeiterInnen nicht geimpft sind, fällt das gar nicht auf, weil sie niemand kontrolliert. Angeblich prüfen die Stadt und das Gesundheitsamt in der Gastronomie auch in Gladbeck die Einhaltung der 3G-Regel. Da erscheint es sinnvoll, dass der Prüfauftrag auf die Nachweiskontrolle aller MitarbeiterInnen ausgedehnt wird, die mit Gästen und anderen MitarbeiterInnen Kontakt haben.
Auch die Stadt kontrolliert ihre MitarbeiterInnen nicht
Die Stadt Dortmund erfragt von MitarbeiterInnen in sensiblen Arbeitsbereichen wie Kitas, Rettungsdiensten und Schulen den Impfstatus. Fehlanzeige in Gladbeck.
Inzidenzzahl steigt in Gladbeck wieder
Noch hat die kalte Jahreszeit nicht so richtig begonnen. Im Winter soll es noch einmal richtig bitter werden. Doch seit einigen Tagen steigt in Gladbeck der Inzidenzwert wieder. So peu à peu ist der Wert wieder auf 98 gestiegen und kurz vor dem Sprung über 100. Also noch lange kein Grund für Nachlässigkeiten oder zur Entwarnung.
Polizeibericht aus Gladbeck | Mitteilungen der Stadt Gladbeck |
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