3 Euro-Eigenanteil beim Corona-Bürgertest unstrittig

3 Euro-Eigenanteil beim Corona-Bürgertest unstrittig
Manche Teststellen verzichten auf die Erhebung des Eigenanteils von drei Euro beim Corona-Bürgertest. Das ist unzulässig, stellt das Gesundheitsamt jetzt fest!

Einige Teststellen verzichten auf die Bürgerbeteiligung

06.07.2022 – 3 Euro-Eigenanteil – Die Bundesregierung hat Hier den Newsletter bestellenbeschlossen, dass die Corona-Bürgertests nicht mehr für alle kostenlos sind. In den meisten Fällen ist ein Eigenanteil von 3 Euro zu leisten. Die Ausnahmen von dieser Regelung sind klar definiert.

Wer bekommt weiterhin Gratis-Tests?

Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Das sind zum Beispiel Frauen im ersten Schwangerschaftsdrittel. Auch Haushaltsangehörige von Infizierten, Kinder bis fünf Jahre und Bewohner und Besucher von Pflegeheimen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und Kliniken sollen sich weiterhin kostenlos testen lassen können.

Auch pflegende Angehörige sowie Menschen mit Behinderungen, die im häuslichen Umfeld leben, und deren Betreuungskräfte können sich weiter kostenlos testen lassen. Das gilt dem Entwurf zufolge ebenso für Menschen, die nach einer Corona-Infektion einen Beleg dafür brauchen, dass sie wieder negativ sind, damit sie etwa zurück zur Arbeit können.

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Die Zahl der Testungen ging daraufhin extrem zurück und viele Teststellen sind bereits geschlossen. Um doch noch am Geschäft mit den Testungen teilzunehmen, hatten einige Teststellen auf den Eigenanteil in allen Fällen verzichtet. Offensichtlich bleibt dann immer noch genug übrig um in der Gewinnzone zu bleiben. So ein Verhalten kann man allerdings nur unlauter nennen, denn die TestV (§ 4a TestV) des BMG lässt das nicht zu, sie ist klar formuliert.

Beschwerden führten zur rechtlichen Prüfung

Aufgrund mehrerer Nachfragen und Beschwerden bezüglich der Zahlung eines Eigenanteils von 3 Euro für manche Personengruppen im Rahmen der Bürgertestung in der aktuellen TestV (§ 4a TestV) des BMG vom 29.06.2022 und dem daraus resultierenden Werben einiger Teststellenbetreiber auf Verzicht der Eigenbeteiligung, hat das Kreisgesundheitsamt Recklinghausen die Angelegenheit rechtlich prüfen lassen.

In der Stellungnahme zum 3 Euro-Eigenanteil heißt es:

„Allein die grammatikalische Auslegung des Normtextes lässt bereits keine Ermessensspielräume offen. Der jeweilige Bürger („die zu testende Person“ und keine andere Person) hat die entsprechenden 3 Euro an den Leistungserbringer – die jeweilige Teststation – zu leisten.“

„Die Erhebung einer Eigenbeteiligung hat mithin eine strukturpolitische Komponente und hat eine Lenkungsfunktion inne, die eine solche Finanzierung erforderlich macht. Alle Leistungserbringer (Teststellenbetreiber) dieses Kontextes sollen gleichgestellt werden, sodass eine Disponierung der Teststellenbetreiber, ob die in Frage stehenden 3 Euro vom Bürger gefordert oder nicht gefordert werden, nach diesseitiger Lesart unzulässig ist. Auch die Gewährung von anderen Zuwendungen oder Gutscheinen ist nicht zulässig.“

Damit dürfte klar sein: Teststellen, die auf den 3 Euro-Eigenanteil verzichten, handeln nicht rechtmäßig. Es sei denn, eine der o.g. Ausnahmeregelungen trifft zu.


Polizeibericht aus Gladbeck Mitteilungen der Stadt Gladbeck

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