Zwischenrechnung beim Bezahlen im Restaurant

Zwischenrechnung beim Bezahlen im Restaurant
Es kann verschiedene Gründe haben, wenn eine Zwischenrechnung vorgelegt wird. Es kann ein Steuerbetrug vorliegen, aber auch schlicht eine organisatorische Maßnahme.

Gastronomen können den Rechnungsbetrag später löschen

24.05.2022 – Zwischenrechnung – Es war ein netter Abend im RestaurantHier den Newsletter bestellen einer Nachbarstadt. Das Ambiente war super, die Bedienung freundlich und zuvorkommend, das Essen ausgesprochen gut. Zum Abschluss ließ ich die Rechnung kommen und blickte auf die Rechnung um die Gesamtsumme zu sehen. Ich zahlte bar. Die Bedienung fragte mich noch, ob ich eine “richtige” Rechnung wolle, was ich verneinte. Ich dachte zunächst, dass sie einen Bewirtungsbeleg meinte und schaute, stutzig geworden, noch mal auf die Rechnung. Zwischenrechnung stand dort!

Es gibt mehrere Bezeichnungen für die “Zwischenrechnung”

Morgens hatte ich in einem sozialen Netzwerk einen Artikel angeklickt, in dem es um genau solche Zwischenrechnungen ging. Dort hieß es: “Diese Rechnungsart wird oft als „Rechnungsentwurf“, „Bar-Beleg“, „Vorabrechnung“ oder „Zwischenbeleg“ bezeichnet. Ein weiterer beliebter Trick unter Gastronomen ist auch die sogenannte Trainingseinstellung: Eingaben des „Trainingskellners“ werden dann als Übung abgebucht und nicht als tatsächliche Umsätze.


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Großer Schaden durch Steuerhinterziehung

Die Meinungen gehen auseinander. Folgt man dem Bundesrechnungshof, verliert der Fiskus durch den Steuerbetrug von Einzelhandel und Gastronomie jährlich Einnahmen von bis zu zehn Milliarden Euro. Für die Steuergewerkschaft sind diese zehn Milliarden sogar nur ein Minimum. Das Bundesfinanzministerium allerdings hält den Betrag von 10 Milliarden pro Jahr für nicht nachvollziehbar und meint, eine Schätzung der Steuerausfälle aufgrund von manipulierter Buchführung und Kassen sei nicht möglich.

Macht der Gast sich strafbar, wenn er eine “Zwischenrechnung” bezahlt?

„Privatpersonen sind nicht verpflichtet, bereits vorgefallene Straftaten anzuzeigen. Auch wer von einer geplanten Straftat erfährt, muss die Ermittlungsbehörden nicht darüber informieren – es sei denn, es handelt sich um gewisse, besonders schwerwiegende Taten wie Mord oder Raub. Nur dann ist es verpflichtend, Strafanzeige zu erstatten. Der Verdacht der Steuerhinterziehung gehört nicht dazu. Hier haben Gäste eines Restaurants nichts zu befürchten“, so die Beurteilung eines Juristen.

Nicht immer gleich Betrug im Spiel

Es kann durchaus sein, dass eine Zwischenrechnung wirklich lediglich als solche ausgestellt wurde. Zum Beispiel um die Arbeitsabläufe zu erleichtern. Oft stellt der Kellner erst eine Zwischenrechnung aus, wenn er nicht weiß, wie die Gäste bezahlen wollen. Das ist gerade bei großen Gruppen der Fall. Kommt später wie gewohnt eine normale Rechnung, gibt es keinen Grund zur Sorge.


Polizeibericht aus Gladbeck Mitteilungen der Stadt Gladbeck

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