60.300 Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl in Gladbeck
Gladbeck – 21.01.2025 – Wahlbenachrichtigungen – In diesen Tagen werden 61,1 Millionen Wahlberechtigte ihre Benachrichtigung für die auf den 23. Februar vorgezogene Bundestagswahl in ihrem Briefkasten vorfinden. Die Deutsche Post liefert seit gestern über 60.300 Benachrichtigungen an die Wahlberechtigten in Gladbeck aus.
• 120 gelbe Briefbehälter mit Wahlsendungen zusätzlich im Gepäck der Postzusteller
• 1,2 Tonnen für die Demokratie
120 gelbe Briefbehälter, gestapelt auf vier Rollbehälterwagen, wurden frühmorgens in den Gladbecker Zustellstützpunkt an der Bottroper Straße geliefert. Im Briefzentrum Essen wurde die insgesamt 1,2 Tonnen schwere Wahlpost bereits auf die Gangfolge der Zusteller vorsortiert. Präzise Vorbereitung ist notwendig, damit alle Sendungen zuverlässig ihr Ziel erreichen. Jeder Briefzusteller hat damit rund 1000 Sendungen zusätzlich im Gepäck.
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Wahlbenachrichtigungen in dieser Woche in den Briefkästen
Der Niederlassungsleiter Hermann Wildenhues versichert: „Die Wahl zu haben und mitbestimmen zu können, ist Kern unserer Demokratie! Wir sichern mit höchsten Qualitäts- und Datenschutzstandards die Zustellung der Wahlbriefe. Unsere Sortierzentren laufen derzeit auf Hochtouren. Wir sind startklar, sowohl die Wahlbenachrichtigungen als auch die Briefverkehre zur Anforderung und Auslieferung von Wahlbriefunterlagen sowie die Wahlbriefe pünktlich und zuverlässig zuzustellen.“
Das Zeitfenster, innerhalb dessen Briefwählerinnen und Briefwähler ihre Wahlentscheidung per Post verschicken können, ist durch die vorgezogene Wahl deutlich kleiner als üblich.
So sieht der zeitliche Ablauf für die Briefwahl aus:
Die Einreichung der Kandidaten muss bis zum 20. Januar erfolgt sein, ab dann laufen die Prozesse über die Zulassung der Einreichungen – der 30. Januar ist der letzte Tag für die Entscheidung über Einsprüche. Ab dem 31. Januar steht also fest, welche Kandidaten für die Parteien in den Wahlkreisen antreten. Dann gehen die Stimmzettel in Druck. Erst ab Anfang Februar können die Briefwahlunterlagen versendet werden – also an diejenigen, die Briefwahl beantragt haben.
Die Deutsche Post appelliert daher an Briefwählerinnen und -Wähler, Briefwahlunterlagen frühzeitig anzufordern bzw. die Wahlbriefe nach Erhalt der Briefwahlunterlagen unmittelbar abzuschicken. Die Deutsche Post stellt seit dem 1. Januar 2025 Briefe in der Regel bis zum zweiten Werktag nach der Einlieferung zu. Damit hält das Unternehmen auch die Vorgabe des Postgesetzes zur Beförderung von Wahl- und Abstimmungsunterlagen ein, die besagt, dass diese spätestens am zweiten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag zugestellt werden sollen.
Weitere Tipps helfen der Deutschen Post bei der Zustellung:
> Namensschild an Briefkasten oder Klingel (funktionstüchtige Klingelanlage)
> Hausbriefkästen außen oder innen sollten zugriffsicher sein
> Sammelbriefkästen oder Einwurfschlitze in Haustüren bei mehreren Wohneinheiten
> Briefkasten regelmäßig leeren um Überfüllung zu vermeiden
So funktioniert die Briefwahl
Mit der Wahlbenachrichtigung können die Briefwähler ganz einfach durch Ankreuzen die Übersendung der Briefwahlunterlagen beantragen. Der Antrag kann aber auch in anderer Form schriftlich oder mündlich oder auch online gegenüber der Gemeindebehörde gestellt werden. Daraufhin erhalten sie die Briefwahlunterlagen, bestehend aus dem Wahlschein, einem Stimmzettel des jeweiligen Wahlkreises, einem Stimmzettelumschlag, einem roten Wahlbriefumschlag und in der Regel einem ausführlichen Merkblatt für die Briefwahl, auf dem alles durch anschauliche Bilder näher erläutert ist, was zu tun ist.
Für eine erfolgreiche Teilnahme an der Wahl muss der rote Wahlbrief dann nur noch in einen Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen oder in einer Postfiliale abgegeben werden.
Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr dem Wahlamt vorliegen. Da dann die Auszählung der Stimmen beginnt. Briefwahlstimmen, die bis Donnerstag den 20. Februar 2025 vor der letzten Leerung des jeweiligen Briefkastens eingeworfen bzw. in einer Filiale abgegeben werden, werden die Wahlbüros rechtzeitig erreichen. Dabei muss man den Wahlbrief bei Übersendung per Post innerhalb Deutschlands nicht frankieren.
Weitere Informationen unter: www.deutschepost.de/briefwahl
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