Tatverdächtiger stellt sich nach versuchtem Totschlag
Gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Essen und des Polizeipräsidiums Recklinghausen
30.12.2021 – Versuchter Totschlag – Am Montagabend, gegen 22:30 Uhr kam es in Bottrop zu einem versuchten Tötungsdelikt. Nach ersten Erkenntnissen soll ein 22-Jähriger aus Gladbeck im Rahmen von Feierlichkeiten einen 28-jährigen Gladbecker durch Stiche mittels eines Messers lebensgefährlich verletzt haben.
Die beiden Männer gerieten zunächst in verbale Streitigkeiten. Im weiteren Verlauf soll der 22-Jährige den 28-Jährigen körperlich angegangen sein.
Versuchter Totschlag: Strafmaß nicht unter fünf Jahren
Der Tatverdächtige flüchtet zunächst vom Tatort. Am Dienstag, gegen 17:30 Uhr, stellte er sich schließlich auf der Polizeiwache Recklinghausen. Hier konnte er vorläufig festgenommen werden. Sein Rechtsanwalt hatte dies im Vorfeld bereits telefonisch angekündigt.
Am Mittwochvormittag wurde der 22-Jährige dem zuständigen Haftrichter vor dem Amtsgericht Essen vorgeführt. Dieser verkündete den bereits zuvor erlassenen Haftbefehl. Dem Gladbecker wird versuchter Totschlag vorgeworfen.
Für die Ermittlungen ist eine Mordkommission eingerichtet worden.
Tatvorwurf Versuchter Totschlag / Totschlag § 212 StGB. Der Tatvorwurf des Totschlags ist in § 212 StGB geregelt. Bestraft wird, wer einen Menschen tötet oder versucht, einen Menschen zu töten. Als Strafe droht § 212 StGB mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Polizeibericht aus Gladbeck | Mitteilungen der Stadt Gladbeck |
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