Stadt bringt Ordnungsverfügung auf den Weg
19.07.2023 – Steinstraße 72 – Die Immobilienverwaltung, die die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) Steinstraße 72 vertritt, hat heute Morgen Post von der Stadt Gladbeck erhalten. Aufgrund des anhaltenden Lärms rund um die Immobilie hat die Stadt die Anhörung zum Entwurf der bereits angekündigten Ordnungsverfügung zugestellt. Nun hat die WEG zwei Wochen Zeit, sich zu dem Sachverhalt zu äußern.
Die Stadt zeigt Zähne
An der Steinstraße 72 versucht die Stadt nun per Ordnungsverfügung für Ruhe zu sorgen. Noch haben die Eigentümer noch nicht das Verwaltungsgericht angerufen. Ein anderer Hausbesitzer (Hochhaus Buersche Straße/Erlenstraße) hat dort Recht bekommen. Die Stadt konnte sich nicht durchsetzen. Sie verhindert lediglich seit Jahren per Baurecht, dass es dort weiter geht.
Eine weitere Baustelle ist das ehemalige Hafenbahngelände. Als es vor mehr als 10 Jahren zum Kauf angeboten wurde, hat die Stadt nicht zugeschlagen. Ein Bottroper Unternehmer (bzw. seine Frau) ist jetzt der Eigentümer. Er will sein Gelände nicht so erschließen, wie die Stadt es gern möchte. Und die Stadt will seine Pläne nicht unterstützen.
Kürzlich hat die Stadt so etwas wie „die Rache des kleinen Mannes“ ausgeübt. Sie hat sich ein Vorkaufsrecht für das Hafenbahngelände eintragen lassen. Dem selben Eigentümer gehört auch das ehemalige Wohnheim an der Frentroper Straße, auf dem Gelände der Zeche Zweckel. Der Gastronom wollte dort eine Eventgastronomie einrichten. Die Stadt hat das gestoppt und nun wartet er seit 18 Monaten auf eine Baugenehmigung. Wir berichteten hier darüber. Da macht man sich natürlich so seine Gedanken über die Zusammenhänge.
Nach Ablauf dieser Frist wird die Ordnungsverfügung erlassen. Die WEG ist dann verpflichtet, innerhalb von drei Wochen einen Sicherheitsdienst zu beauftragen. Befristet bis zum 31. Oktober 2024 jeweils von April bis einschließlich Oktober ist dann an allen Tagen im Zeitraum zwischen 20 und 1 Uhr dafür zu sorgen, dass von dem Gebäude und dem Grundstück der Steinstraße 72 keine unzulässigen Lärmemissionen von MieterInnen und BesucherInnen ausgehen. Diesen Schritt hatte Bürgermeisterin Bettina Weist bereits Ende Juni im Rahmen eines Ortstermins an der Steinstraße angekündigt.
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Belastung für die gesamte Nachbarschaft der Steinstraße 72 mildern
„Dieser Schritt ist konsequent, denn die WEG hat trotz der seit Jahren bekannten Problematik bisher nichts unternommen, um die Gefahr und Belastung für die gesamte Nachbarschaft durch die lärmenden MieterInnen abzuwenden. Im Ergebnis müssen sich daher die WohnungseigentümerInnen eine Mitverantwortung an der Lärmproblematik zurechnen lassen. Sie werden von uns nun in die Pflicht genommen“, unterstreicht die Bürgermeisterin. Denn die Hausordnung wird nachweislich nicht durchgesetzt. Zudem wurden bisher weder eigene Ermittlungen angestellt, noch sind irgendwelche Abmahnungen oder Kündigungen im Zusammenhang mit der Lärmverursachung bekannt geworden.
Die Grundlage für die Ordnungsverfügung bildet ein kürzlich durch die Stadt Gladbeck erstelltes Lärmgutachten. Zwischen dem 2. und 11. Juni wurde eine sogenannte Schallimmissionsmessung mit einer konstanten Geräuschaufzeichnung über 24 Stunden durchgeführt und ausgewertet. Dabei wurden die gesetzlichen Richtwerte im Bereich der Westfassade als auch im Bereich der Ostfassade teilweise deutlich überschritten. Diese Überschreitungen äußerten sich im Wesentlichen als Gruppenzusammenkünfte mit lautstarker Kommunikation, bei denen sowohl Erwachsene als auch spielende Kinder beteiligt waren, oder durch Musik.
Polizeibericht aus Gladbeck | Mitteilungen der Stadt Gladbeck |
das ehemalige Hafenbahngelände ##
Ich habe mal vor langer Zeit mit jemandem gesprochen der wollte dort so
gerne eine – OLDTIMER – Ausstellung mit kleiner Werkstatt dazu passend
eröffnen !!
Aber diese Stadt Gladbeck ….
Man kann sich nur noch wundern was in den SPD Köppen so vor sich geht ??
WOHNUNGEN SOLLEN SIE sozialgerechte, bauen , da hätte Stadt genug mit zutun ;