Schwangerschaftsabbrüche – 150 Jahre Paragraph 218

Schwangerschaftsabbrüche - 150 Jahre Paragraph 218
Seit 150 Jahren kämpfen Männer und Frauen gegen den repressiven Paragrafen 218, der Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt. Foto: HVD

Kriminalisierung von Frauen seit 1871

07.10.2021 – Schwangerschaftsabbrüche – Seit mittlerweile 150 Jahren gibt es den Paragraphen 218, der Schwangerschaftsabbrüche prinzipiell zur Straftat erklärt, die nur unter bestimmten Bedingungen nicht verfolgt werden. Ein Fachkongress, der online stattfand, beschäftigte sich zwei Tage lang mit der Geschichte, der aktuellen Situation und Veränderungsmöglichkeiten rund um diese Abtreibungsregelung.




Fristenregelung der DDR nicht übernommen

Das im Mai 1871 verkündete Reichsstrafgesetzbuch enthielt erstmals den Paragraphen 218, welcher den Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft zur Straftat erklärte. Der Straftatbestand überdauerte Bemühungen um Entkriminalisierung in der Weimarer Republik und in der Bundesrepublik der 1970er Jahre. Im Zuge der Deutschen Einheit konnte sich die seit 1972 in der DDR geltende Fristenregelung nicht als gesamtdeutsches Modell durchsetzen. Durch internationale Entwicklungen, die Kriminalisierung von ÄrztInnen und die sich zunehmend verschlechternde Versorgungslage beim Zugang zum Schwangerschaftsabbruch steht der Paragraph 218 des Strafgesetzbuches wieder im Licht der Öffentlichkeit.

150 Jahre Kampf gegen die repressive Gesetzgebung

Der 150. Jahrestag des frauen- und gesundheitspolitisch sowie gesamtgesellschaftlich immer wieder heftig diskutierten Paragraphen war Anlass für einen Fachkongress. Er lud dazu ein, sich aus sozialwissenschaftlicher, juristischer, historischer, medizinischer, politischer, praktischer und der Perspektive von Betroffenen kritisch mit Paragraph 218 auseinanderzusetzen. Und auch die Hintergründe seines Ent- und Bestehens herauszuarbeiten. Ein historischer Abriss, setzte die Regelung in den Kontext von Politik und sozialen Bewegungen. Es wurden aktuelle Fragestellungen und Probleme in Deutschland zum Gegenstand von Vorträgen, Gesprächen und Workshops. Dabei ging es insbesondere um die Frage, welche Auswirkungen die Verortung von Paragraph 218 im Strafgesetzbuch auf den Zugang von Frauen zum Schwangerschaftsabbruch hat. Mit der Einbeziehung von menschenrechtlichen und internationalen Entwicklungen öffnet sich der Blick über Deutschland hinaus.

Ziel ist es, die Kriminalisierung des Abbruchs einer ungewollten Schwangerschaft auf den Prüfstand zu stellen, alternative Regelungen zu diskutieren und den politischen Willen zu stärken, sich für die Realisierung der reproduktiven Rechte von Frauen in Deutschland einzusetzen. Wie weiter in Deutschland?

Lesen Sie dazu einen Bericht „Weg mit Paragraf 218 – doch wie weiter?“ von Gita Neumann unter https://hpd.de/artikel/weg-ss-218-doch-weiter-19743

Dieser Artikel erschien zunächst im Kölner Humanisten-Info/Oktober 2021 des HVD


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