
Ordnungsrechtliche Verfahren eingeleitet: Stadt geht endlich gegen Missstände am Bramsfeld vor
Gladbeck – 26.03.2026 – Schutt und Schrott – Die Stadt Gladbeck geht entschieden gegen die seit Jahren bestehenden Missstände auf der Brachfläche am Bramsfeld vor. Ziel ist es, die Situation auf dem in Privateigentum befindlichen Gelände nachhaltig zu verbessern. Außerdem sollen weitere Beeinträchtigungen für AnwohnerInnen verhindert werden.
Auf der Fläche, auf der eigentlich bereits seit Jahren Wohnbebauung vorgesehen ist, hat sich lange Zeit nichts bewegt. Das ehemalige Möbelhaus wurde zwar bereits 2019 abgerissen, eine geordnete Nachnutzung ist bislang jedoch ausgeblieben.
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Schutt und Schrott – Schrott-LKW und Schrott-PKW am Bramsfeld
Eine aktuelle Ortsbegehung durch den Kommunalen Ordnungsdienst zeigt die Probleme auf: Auf dem Areal wurden insgesamt 96 überwiegend abgemeldete Pkw, acht Autoanhänger, 14 Lkw sowie drei Lkw-Anhänger festgestellt. Ein Großteil der Fahrzeuge ist augenscheinlich nicht mehr betriebsfähig und wird dauerhaft gelagert.
Darüber hinaus wurden unter anderem drei größere Kanister mit ölähnlichen Betriebsstoffen sowie erhebliche Mengen unterschiedlichster Abfälle dokumentiert. Diese beinhalten Sperrmüll, Haushaltsabfälle, Reifen, Elektrogeräte, Bauschutt und Materialien mit unbekanntem Inhalt.

„Aus Sicht der Verwaltung liegen damit erhebliche bauordnungs- und umweltrechtliche Verstöße vor. Insbesondere die Kombination aus abgestellten Altfahrzeugen und unsachgemäß gelagerten Abfällen stellt eine konkrete Gefahr für die Umwelt dar“, erläutert Erster Beigeordneter und Stadtbaurat Dr. Volker Kreuzer.
Auch eine gemeinsame Ortsbesichtigung der Bauaufsicht der Stadt Gladbeck und der Unteren Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde des Kreises Recklinghausen hat ergeben, dass das Grundstück derzeit als ungenehmigte Lagerfläche genutzt wird. Diese Nutzung widerspricht den geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Sie ist daher nicht zulässig.
Die Bauaufsicht beabsichtigt daher, dem Eigentümer im Rahmen eines ordnungsbehördlichen Verfahrens die Räumung des Grundstücks sowie dessen dauerhafte Sicherung – etwa durch einen Bauzaun – aufzugeben. Der Kreis Recklinghausen hat zudem ein eigenes ordnungsrechtliches Verfahren eingeleitet.
Die Stadt Gladbeck macht deutlich, dass sie die ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel konsequent ausschöpft, um die Situation am Bramsfeld zu verbessern. Wir lassen hier nicht locker. Unser Ziel ist klar: Wir müssen das Gelände in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzen.
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