
Es braucht keine AfD um rechtswidrig gegen Migranten vorzugehen – wir haben ja die SPD-Verwaltung
Gladbeck – 12.07.2025 – Repressionsversuch – Die Ausländerbehörde der Stadt Gladbeck ist mit ihrem Versuch, das konsequente Eintreten von Rechtsanwalt Roland Meister für die Interessen seines Mandanten zu maßregeln, gescheitert.
Rechtsanwalt Meister ist seit mehr als 40 Jahren im Kampf für demokratische Rechte und Freiheiten, als Anwalt politischer Verfolgter sowie in politischen Strafverfahren tätig und dafür bekannt, dass er die Interessen seiner Mandanten konsequent vertritt,
Völlig zu Recht hatte er in einem ausländerrechtlichen Verfahren mehrfach rechtswidriges Vorgehen der Stadt Gladbeck angegriffen:
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Zunächst hat man seinen Mandant unter Missachtung einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen aus der Haft heraus gewaltsam dem Türkischen Generalkonsulat in Hürth vorgeführt. Hiergegen hatte Rechtsanwalt Meister Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt und eine sogenannte Fortsetzungsfeststellungsklage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Az.: 11 K 2917/24) erhoben.
In seiner Beschwerdeschrift vom 04.07.2024 heißt es u. a.: „Angesichts der deutschen Erfahrungen mit einer faschistischen Willkürherrschaft ist nicht zu akzeptieren, dass einr deutschen Bürgermeisterin (gemeint ist Bettina Weist – SPD) und Ihrer Behörde Gerichtsbeschlüsse ignoriert.“
Nach der Haftentlassung wurde sein Mandant dann bei einem Vorsprachetermin im Ausländeramt am 13.01.2025 zur Verlängerung seiner Duldung völlig überraschend zum Amtsgericht Gladbeck verbracht. Dort führte man ihn der Haftrichterin vor. Weder Rechtsanwalt Meister noch sein Mandant waren über die beabsichtigte Inhaftierung informiert worden. Für eine Inhaftierung gab es keinerlei Rechtsgrundlage. Deshalb lehnte das Amtsgericht Gladbeck die Anordnung eines sogenannten „Ausreisegewahrsams“ ab.
Anstatt nun ihren mehrfachen Rechtsbruch einzugestehen und sich bei den Betroffenen zu entschuldigen, erhob das Rechtsamt der Stadt Gladbeck am 21.02.2025 Beschwerde gegen Rechtsanwalt Meister bei der Anwaltskammer Hamm, Darin verbreitete es verschiedene haltlose und sachlich unzutreffende Vorwürfe. Allen Ernstes warf es ihm u. a. vor, dass er in seiner Dienstaufsichtsbeschwerde auf die Erfahrungen aus dem deutschen Faschismus verwiesen hat.
Sollte die Beschwerde bei der Anwaltskammer kritische Anwaltsarbeit unterdrücken?
Das alles sollte offensichtlich dem Ziel dienen, kritische Anwaltstätigkeit zu unterdrücken, sie abzustrafen und vom eigenen Rechtsbruch abzulehnen. Diesen Versuch hat die Rechtsanwaltskammer Hamm letztlich nicht akzeptiert. Mit Schreiben vom 09.04.2025 teilte sie der Stadt Gladbeck mit, dass ein Verstoß gegen berufsrechtliche Vorschriften, insbesondere das sogenannte „Sachlichkeitsgebot“, nicht vorliegt. Daraufhin nahm die Stadt Gladbeck ihre Beschwerde zurück.
Skandalös ist allerdings, dass die Verantwortlichen der Stadt Gladbeck weiterhin keinerlei Veranlassung sehen, sich für ihr Vorgehen zu entschuldigen. Im Gegenteil: Ausdrücklich betonen sie, dass sich die Rücknahme der Beschwerde „ausschließlich auf die seitens der Rechtsanwaltskammer erteilten rechtlichen Hinweise stützt“.
Die Forderung, dass sich die Verantwortlichen der Stadt Gladbeck entschuldigen und Rechtsanwalt Meister rehabilitieren müssen, ist daher weiterhin berechtigt. Ein solcher Angriff auf die anwaltliche Tätigkeit darf sich nicht wiederholen!
Den Artikelhat die NGZ von RedGlobe übernommen.
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