
Die ELE hat ein Problem mit ihren Ladesäulen
Gladbeck – 23.07.2025 – Ladesäulen – Für Autostromkunden der ELE gilt ab sofort: Keine nächtlichen Blockiergebühren an öffentlichen 22-kW-Ladesäulen An den Ladesäulen der Emscher Lippe Energie (ELE) fallen für ELE-Kunden ab sofort zwischen 20 und 8 Uhr keine Blockiergebühren mehr an.
Das betrifft über 300 Wechselstrom- (AC-) Ladepunkte in Gelsenkirchen, Bottrop und Gladbeck und gilt nicht für Schnelllader. Eine große Erleichterung für Kundinnen und Kunden von „ELE autoStrom Drive“, die abends ihren Wagen zum Laden abstellen.
Während die ELE noch überwiegend 22 kw-Ladesäulen anbietet, stehen bei den meisten Discountern (siehe oben, bei Penny in Gladbeck-Zweckel) schon Schnellladesäulen mit 15o und 300 kw. Die sind bis zu 13 mal schneller als die ELE-Säulen. Die Entwicklung geht aber rasant weiter, die ersten Fahrzeuge mit 800 kw Ladeleistung sind unterwegs. Bei dieser Entwicklung hinkt die ELE deutlich hinterher.
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Die Blockiergebühr in Höhe von 10 Cent pro Minute wird fällig, wenn Fahrzeuge über einen gewissen Zeitraum hinaus am Ladepunkt angeschlossen bleiben. Das ist an AC-Ladesäulen der ELE – also den im Stadtbild üblichen Ladesäulen mit einer Ladeleistung von bis zu 22 kW – standardmäßig nach drei Stunden der Fall. Bis zu 12 Euro Zusatzkosten können so entstehen.
„Viele Fahrer ärgern sich vor allem über die nächtlichen Blockiergebühren“, weiß Moritz Eckstein, der E-Mobilität und Autostromverträge bei der ELE betreut. „Niemand möchte spät abends oder nachts noch mal raus, um sein Auto umzuparken. Deshalb bleiben viele Ladepunkte über Nacht ungenutzt. Das haben wir jetzt geändert.“
Davon profitieren insbesondere die Kundinnen und Kunden mit dem aktuellen Autostromvertrag „ELE autoStrom Drive“. Die laden an den ELE-eigenen Ladesäulen besonders günstig: 39 Cent pro Kilowattstunde kostet die Akkuladung. Auf die Ladetarife anderer Mobilitätsanbieter hat die ELE keinen Einfluss.
Die Blockiergebühren werden also je nach Anbieter und Tarif ggf. weiterhin in Rechnung gestellt. Zu beachten ist außerdem die lokale Parkregelung, z. B. ab welcher Uhrzeit das unbegrenzte Parken über Nacht beginnt. Diese Regeln gelten völlig unabhängig von Ladeverträgen und Blockiergebühren und machen das Parken eventuell unangenehm teuer.
Auf der Webseite der ELE findet man alle Infos zum Autostromtarif unter www.ele.de/autostrom-drive. Eigene Vorschläge für neue Ladesäulenstandorte kann man unter www.ele.de/ladesaeulenplan platzieren.
Info:
Die allermeisten Ladesäulen, die wir im Stadtbild kennen, bieten eine Ladeleistung von maximal 22 Kilowatt (kW) Wechselstrom (AC). Auch die Ladebox zuhause liefert Wechselstrom, in der Regel maximal 11 kW. Zurück zum öffentlichen Laden: Von „Schnellladern“ spricht man ab einer Ladeleistung von 50 kW, dann handelt es sich um Gleichstrom (DC). Ein „Hypercharger (HYC)“ oder auch „High Power Charger (HPC)“ liefert Gleichstrom mit einer
Ladeleistung von 150 kW und mehr. Für die meisten E-Auto-Fahrer ist Laden mit Wechselstrom die Alltagsvariante. Es dauert länger, ist aber günstiger. Mit „ELE autoStrom Drive“ gibt’s die Kilowattstunde (kWh) für ELE-Kunden schon ab 39 Cent.
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