Ladendiebstahl in Gladbeck – schnelle Verurteilung

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Ladendiebstahl in Gladbeck - schnelle Verurteilung
Das ging schnell: nach 24 Stunden war der Dieb verurteilt. Symbolfoto: Polizei

 Ladendieb innerhalb 24 Stunden verurteilt

14.02.2024 – Ladendiebstahl – Die Polizei hat einen 35-jährigen Ladendieb festgenommen. Keine 24 Stunden später hat man ihn am Amtsgericht Gladbeck – im beschleunigten Verfahren – verurteilt.


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Der 35-Jährige aus Georgien, ohne festen Wohnsitz in Deutschland, hatte am Montag in einem Geschäft auf der Hochstraße mehrere Flaschen hochwertiges Parfüm gestohlen. Als er die Filiale mit den Waren im Wert von über 600 Euro gegen 15.30 Uhr verlassen wollte, löste ein Alarm aus, woraufhin der Ladendetektiv den Mann bis zum Eintreffen der Polizei festhielt.

Schnelle Verurteilung nach Ladendiebstahl

Der Tatverdächtige kam anschließend ins Gewahrsam. Am Dienstag – und damit nur ein Tag nach der Tat – erfolgte am Gladbecker Amtsgericht die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt, aufgeteilt in 100 Tagessätze á 5 Euro.


Polizeibericht aus Gladbeck Mitteilungen der Stadt Gladbeck

3 Kommentare

  1. Die schnellen Verurteilungen scheinen bei Wohnungslosen gut durchzusetzen zu sein. Ich erinnere jetzt mit dieser Begebenheit 3 Fälle. Ich überlege, warum das wohl bei dieser Bevölkerungsgruppe klappt. Ein Schalk, der … vermutet.

    • Wo liegt der Unterschied zwischen einer sofortigen Verurteilung und einer in sechs Monaten?
      Der Mann wurde schließlich „auf frischer Tat“ ertappt!

    • Na, haben Sie mal wieder irgendwelche ominösen Vermutungen, die man dann doch lieber nicht äußert weil es so schön geheimnisvoll wirkt? Oder vermuten Sie selbst schon, dass es im Endeffekt nur wilder Bullshit ist, für den Sie Gegenwind kassieren würden?

      Schnellverfahren resultieren gerade bei Wohnungslosen aus dem Umstand, dass sie wohnungslos sind, ergo weder eine ladungsfähige Anschrift haben noch an festen Orten anzutreffen sind. Nichts sonst. Hat man sie auf frischer Tat ertappt, zieht man umgehend das Verfahren durch, weil man ihrer sonst nicht mehr habhaft würde.

      Wäre natürlich interessant, wenn Sie sich trauten Ihre persönlichen Ansichten offen und ehrlich zu äußern, damit alle wissen was sich hinter Ihren Andeutungen verbirgt. Aber darauf können wir vermutlich lange warten.

      Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

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