
Aufkommensneutralität ist in Gladbeck gegeben
Gladbeck – 30.05.2025 – Grundsteuereinnahmen – Die Gladbecker können aufatmen – die Grundsteuerhebesätze in Gladbeck werden vorerst beibehalten. Derzeit gelten (seit dem 1.1.2025) folgende Hebesätze:
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) 345 %
Grundsteuer B1 (Wohngrundstücke) 929 %
Grundsteuer B2 (Nichtwohngrundstücke) 1.673 %
Durch die Grundsteuerreform sind im vergangenen Jahr alle Immobilien neu bewertet worden. Dabei gab es in vielen Einzelfällen, im Vergleich zur alten Bewertung, Abweichungen nach oben oder unten. Doch im Schnitt über alle Zahlungspflichtigen weichen die Grundsteuereinnahmen der Stadt Gladbeck aus den neu bewerteten Immobilien nur um o,8 Prozentpunkte von den bisherigen Einnahmen ab.
Damit ist eine wesentliche Anforderung, nämlich die, dass die Reform aufkommensneutral sein soll, zumindest in Gladbeck erreicht. Das ergibt sich aus der Antwort der Stadt Gladbeck auf eine Presseanfrage der Neuen Gladbecker Zeitung.
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Die Grundsteuereinnahmen der Stadt Gladbeck sehen im Einzelnen so aus
Für das Jahr 2024 verzeichnete die Stadt Gladbeck einen Ertrag von ca. 23.000 Euro bei der Grundsteuer A und ca. 18,0 Mio. Euro bei der Grundsteuer B. In 2024 wurde noch nicht Wohngrundstücken (B1) und Nichtwohngrundstücken (B2) unterschieden.
Aktuell prognostiziert die Stadt für das Haushaltsjahr 2025 Einnahmen von rund 18.000 Euro bei der Grundsteuer A sowie insgesamt rund 17,9 Mio. Euro bei der Grundsteuer B – davon etwa 12,4 Mio. aus Wohngrundstücken (B1) und 5,5 Mio. Euro aus Nichtwohngrundstücken (B2). Zu beachten ist, dass diese Werte auf dem derzeitigen Datenstand beruhen und sich durch fortlaufende Anpassungen noch täglich verändern.
Aus der alten Grundsteuer B1 (Wohngrundstücke) 929 % wurden also 12,4 Mio. Euro generiert und aus der neuen Grundsteuer B2 (Nichtwohngrundstücke) 1.673 % erzielte die Stadt Gladbeck 5,5 Mio. Euro. Das bedeutet, dass es nur deshalb zur Aufkommensneutralität kommt, weil Mindereinnahmen aus der B1-Steuer zu 929 % durch Mehreinnahmen aus der B2-Steuer zu 1,673 % kompensiert werden. Ohne die Differenzierung in B1 und B2 hätte die Stadt Gladbeck (wenn es nur die B1-Steuer wie bis 2024 geben würde) Einnahmeverluste in Millionenhöhe und müsste die Grundsteuer anheben.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass die Stadt Gladbeck nach und nach korrigierte Grundlagenbescheide des Finanzamts erreichen. Diese weisen zumeist Korrekturen nach unten – aber auch nach oben – aus. Eine belastbare Prognose zur finalen Ertragshöhe lässt sich daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht seriös treffen.
Aufkommensneutralität bei den Grundsteuereinnahmen gegeben
Derzeit ergibt sich aktuell eine Abweichung von rund –140.000 Euro, was einer Differenz von rd. 0,8 Prozent entspricht. Damit bewegen sich die prognostizierten Erträge sehr nah an der angestrebten Aufkommensneutralität. Auch hier gilt: Die fortlaufenden Korrekturen durch das Finanzamt bleiben weiter abzuwarten.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist keine Anpassung der Hebesätze für das Jahr 2026 vorgesehen. Die Stadt Gladbeck rechnet damit, dass sich die wertmäßigen Berichtigungen durch das Finanzamt auch noch in das kommende Jahr hinein fortsetzen.
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