Grundsteuer: in einer Woche muss die Erklärung vorliegen

Grundsteuer: in einer Woche muss die Erklärung vorliegen
Erst 57 % der Grundsteuererklärungen liegen vor. Abgabefrist bis 31.01.2023.

Frist läuft ab: Jetzt die Grundsteuererklärung abgeben

24.01.2023 – Grundsteuer – Die Zahl der eingegangenenHier den Newsletter der Neuen Gladbecker Zeitung bestellen Grundsteuererklärungen sind in den vergangenen Tagen in den Finanzämtern Marl und Recklinghausen stark gestiegen. Die Abgabefrist endet am 31. Januar 2023. Bisher sind landesweit rund 3,8 Millionen Grundsteuererklärungen bei den nordrhein-westfälischen Finanzämtern eingegangen. Dies entspricht rund 57 Prozent der benötigten Erklärungen.

„Im Finanzamt Recklinghausen wurden bisher 52.000 Erklärungen abgegeben, rund 54 Prozent. Im Finanzamt Marl sind 68.800 Erklärungen eingegangen, rund 55 Prozent. Die Abgabezahlen haben sich in den vergangenen Wochen
verdreifacht“, erklärt Frau Dimoh, stellvertretende Leiterin des Finanzamts Marl. „Wir merken es ganz deutlich, dass der Grundsteuer-Endspurt begonnen hat. Unser Aufruf an alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer: Geben Sie jetzt Ihre Grundsteuererklärung ab. Am Dienstag, den 31. Januar 2023, endet die Frist zur Abgabe.“

Liegt dem Finanzamt die Erklärung nicht bis zum 31. Januar vor, wird die Abgabe gemahnt. Gibt die Eigentümerin bzw. der Eigentümer die Erklärung danach nicht ab, wird das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Daneben hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit zur Festsetzung eines Verspätungszuschlages bis hin zur Festsetzung eines Zwangsgeldes.

Unterstützungsangebote der Finanzverwaltung zur Grundsteuer

Die digitale Info-Plattform der Finanzverwaltung www.grundsteuer.nrw.de unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Erstellung der Grundsteuererklärung. „Wir haben Erklär-Videos mit praktischen Hinweisen für die Abgabe mit ELSTER erstellt“, so Frau Pawella, Leiterin des Finanzamts Recklinghausen. „Die ausführlichen Klick-für-Klick-Anleitungen führen Schritt für Schritt durch die Eingabefelder in ELSTER und die Check-Listen liefern eine Übersicht der benötigten Daten und Hinweise und wo diese zu finden sind.“ Außerdem steht ein FAQ mit Antworten auf die häufigsten Fragen zur Verfügung.

Auch das Grundsteuerportal (Geodatenportal), über das wichtige Informationen zum Flurstück, wie z. B. die Gemarkung, der Bodenrichtwert und das Grundbuchblatt abgerufen werden können, ist dort zu finden.
Eigentümerinnen und Eigentümer können dort den sogenannten Sachdatenauszug zu ihrem Flurstück abrufen, der bereits den Großteil der Daten enthält, die für die Grundsteuererklärung benötigt werden.

Grundsteuer-Erklärung digital abgeben mit ELSTER

Bisher wurden über 90 Prozent der bei den nordrhein-westfälischen Finanzämtern eingegangenen Erklärungen digital abgegeben. Die digitale Abgabe ist über das Online-Finanzamt ELSTER unter www.elster.de möglich. ELSTER bietet viele Vorteile: Die Erklärung kann sicher, kostenlos und ganz ohne Papier beim zuständigen Finanzamt abgegeben
werden. Außerdem überprüft ELSTER vor Versand ans Finanzamt die fertige Erklärung auf Vollständigkeit und Plausibilität.

Für diejenigen, die noch kein eigenes Konto bei ELSTER haben, hat die stellvertretende Vorsteherin des Finanzamts Marl noch einen Tipp: „Sie können Ihre Grundsteuererklärung auch über den ELSTER-Zugang von nahen Angehörigen abgeben. Besitzt beispielsweise Ihre Tochter ein Benutzerkonto, können Sie dieses mit nutzen. Auch, wenn Ihre Tochter bereits die eigene Grundsteuererklärung über dieses Konto abgegeben hat.“

Grundsteuer-Hotline

Für individuelle Rückfragen zur Grundsteuerreform ist das Finanzamt Marl unter 02365-516-1959 (Mo.-Fr. 9 bis 18 Uhr) erreichbar und das Finanzamt Recklinghausen unter 02365-583-1959. „Die Kolleginnen und Kollegen in unserer Hotline sind bestens informiert und helfen Ihnen gerne weiter“, so Frau Pawella. „Die meisten Anliegen können wir bereits telefonisch klären.“

Bei Fragen zu ELSTER, z. B. zur Registrierung oder zur Zertifikatsdatei, steht für Nordrhein-Westfalen das ELSTER Team NRW unter 0251-934-1954 (Mo.-Do. 8 bis 15.30 Uhr und Fr. 8 bis 15 Uhr) zur Verfügung.

So geht es nach der Abgabe weiter

Die Finanzämter bearbeiten die Grundsteuererklärungen grundsätzlich entsprechend des Eingangs und versenden den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid an die Eigentümerinnen und Eigentümer. Der errechnete Grundsteuerwert hat insofern noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer. Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen die zu zahlende Grundsteuer. Informationen zum Ablauf nach Abgabe der Grundsteuererklärung und zum Inhalt der einzelnen Bescheide stehen auf www.grundsteuer.nrw.de zur Verfügung.

Hintergrund

In Nordrhein-Westfalen müssen rund 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft neu bewertet werden. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat, musste der Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren. Die Abgabe der Grundsteuerklärungen startete am 1. Juli 2022 und endet nach einmaliger Verlängerung am 31. Januar 2023. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach neuem Recht erhoben.

Möglichkeiten der Abgabe:

> Vordrucke einfach online ausfüllen und abschicken mit ELSTER: www.elster.de
> Elektronisch abgeben über andere Software-Anbieter, die diesen Service anbieten.
> Wenn die Online-Abgabe nicht möglich ist: Papier-Vordrucke ausfüllen und abgeben: Papier-Vordrucke erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.

Unterstützungsangebot der Finanzverwaltung:

>Ausführliche Informationen, Check-Listen, Ausfüllanleitungen für ELSTER und Erklär-Videos zum Grundsteuerportal: www.grundsteuer.nrw.de
> Erklär-Videos auf YouTube: www.youtube.com/c/FinanzverwaltungNRW
> Grundsteuerportal (Geodatenportal): www.grundsteuer-geodaten.nrw.de
> Grundsteuer-Hotline: 02365-516-1959 und 02361-583-1959 (Mo.-Fr. 9 bis 18 Uhr)
> ELSTER Team NRW: 0251-934-1954 (Mo.-Do. 8 bis 15.30 Uhr und Fr. 8 bis 15 Uhr)


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