
Standfestigkeitsprüfung der Grabsteine auf den städt. Friedhöfen
03.03.2023 – Grabsteine – Der Zentrale Betriebshof weist darauf hin, dass vom 02.05.2023 – 31.05.2023 die Standfestigkeit der Grabsteine auf den drei städtischen Friedhöfen überprüft wird. Alle nicht feststehenden Steine müssen dann aus Sicherheitsgründen abgehoben und umgelegt werden.
Nach der städtischen Friedhofssatzung sind die Grabsteine und sonstigen baulichen Anlagen durch die Nutzungsberechtigten dauernd in verkehrssicherem Zustand zu halten. Der ZBG bittet alle Nutzungsberechtigten alle nicht zustimmungspflichtigen provisorischen Grabmale nicht länger als zwei Jahre auf ihren Gräbern zu belassen.
Bei Überprüfung der Grabfelder ist aufgefallen, dass auf den Friedhöfen der Stadt Gladbeck vermehrt provisorische Grabsteine länger als zwei Jahre auf den Grabstätten stehen bleiben. Dies ist laut Friedhofssatzung der Stadt Gladbeck vom 1. Juni 2007 in der jetzt gültigen Fassung §23 Absatz 5 nicht möglich.
Ab dem 02.05.2023 werden daher alle provisorischen Grabmale, die länger als zwei Jahre auf den Grabstellen stehen, entfernt.
Zentraler Betriebshof Gladbeck – ZBG
Polizeibericht aus Gladbeck | Mitteilungen der Stadt Gladbeck |
Vielen Dank für den Beitrag. Sehr interessant zu wissen, dass Grabsteine auf die Standfestigkeit überprüft werden. Es wäre schrecklich, wenn ein großer Stein plötzlich umkippen würde. Mein Großvater hat einen 200 kg schweren Grabstein. Es ist wirklich wichtig, dass der sicher steht.