Entfernung provisorischer Grabmale auf den städtischen Friedhöfen
02.05.2024 – Grabsteine – Der ZBG möchte die BürgerInnen darauf aufmerksam machen, dass im Zeitraum vom 02. Mai 2024 bis zum 31. Mai 2024 die jährliche Standfestigkeitsprüfung der Grabsteine auf den drei städtischen Friedhöfen stattfindet.
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Lockere Grabsteine sind gefährlich
Im Rahmen dieser Überprüfung werden alle nicht feststehenden Grabsteine aus Sicherheitsgründen angehoben und gegebenenfalls umgelegt. Diese Maßnahme dient der Gewährleistung der Sicherheit auf den städtischen Friedhöfen und dem Schutz aller Besuchenden.
Entsprechend der städtischen Friedhofssatzung obliegt es den Nutzungsberechtigten, die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen dauerhaft in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Für den Fall, dass Maßnahmen zur Standsicherheit erforderlich sind, werden die Nutzungsberechtigten gesondert dazu angeschrieben.
Zudem möchten wir gleichzeitig daran erinnern, dass ab dem 06.05.2024 alle vorübergehenden Grabmale, die bereits länger als zwei Jahre auf den Grabstellen platziert sind, durch die Mitarbeitenden der städtischen Friedhöfe entfernt werden.
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Friedhofs- und Bestattungswesen gerne zur Verfügung.
Zentraler Betriebshof Gladbeck
Polizeibericht aus Gladbeck | Mitteilungen der Stadt Gladbeck |
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