
Härtere Strafen bei Gewaltausbrüchen geplant: KVWL begrüßt Gesetzentwurf
Gladbeck – 12.01.2026 – Gesetzentwurf – Angriffe auf medizinisches Personal sollen künftig härter bestraft werden können. Dafür sieht das Bundesjustizministerium einen neuen Paragrafen 116 im Strafgesetzbuch (StGB) vor. Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) fordert bereits seit langem einen stärkeren Schutz für Praxisteams und begrüßt die Gesetzespläne daher ausdrücklich.
Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Medizinische Fachangestellte (MFA), Pflegekräfte sowie Angehörige anderer Heilberufe und ihre Mitarbeitenden sollen künftig in die Regelung der besonderen Strafvorschriften zum Schutz von Einsatz- und Rettungskräften einbezogen werden. Das geht aus einem Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium hervor, der kurz vor dem Jahreswechsel veröffentlicht worden ist.
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Konkret sind im Entwurf Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren für Personen angedacht, die „Hilfeleistende bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not“ bei ihrer beruflichen Tätigkeit durch Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt behindert. Bei einem tätlichen Angriff sind Strafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vorgesehen.
„Geplante Verschärfung zwingend erforderlich“
Dr. Dirk Spelmeyer, Vorstandsvorsitzender der KVWL: „Die Zunahme von Gewalt und Respektlosigkeit im Umgang miteinander ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das auch nicht vor den niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen halt macht. Gewaltausbrüche gegenüber Ärzten, Psychotherapeuten und dem Praxispersonal sind besorgniserregend. Daher setzen wir uns bereits seit längerer Zeit intensiv für härtere Strafen für Gewalttäter und damit für einen besseren Schutz der Praxisteams ein. Die geplante Verschärfung der Gesetzeslage ist zwingend erforderlich und folgerichtig.“
„Gewaltexzesse können zu einem echten Sicherstellungsproblem führen“
Wie groß das Gewaltproblem ist, zeigen unter anderem die Ergebnisse einer KVWL-Umfrage aus dem Jahr 2024. So gab ein Viertel der Teilnehmenden an, dass sie aufgrund verbaler oder körperlicher Gewalt schon einmal darüber nachgedacht haben, ihre Praxis aufzugeben. Weiteres Warnsignal: Fast 20 Prozent der Teilnehmenden findet aufgrund von Gewalterfahrungen nicht genügend Praxispersonal. „Wir müssen endlich gegensteuern! Gewaltexzesse in den Praxen führen inzwischen zu einem ernstzunehmenden Sicherstellungsproblem. Umfragen bestätigen dies. Neben einer angepassten Gesetzgebung ist die Gesellschaft aufgefordert, wieder zu einem respektvollen Umgang zurückzukehren. Beim Thema Gewalt darf es null Toleranz geben“, erklärt Anke Richter-Scheer, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KVWL.
Vor einem Jahr: Hausarzt aus Spenge schwer verletzt
Wie schnell eine Situation im Behandlungszimmer eskalieren kann, musste Andreas Schimke erleben. Der Hausarzt aus dem ostwestfälischen Spenge, der sich seit Jahren auch berufspolitisch engagiert, wurde vor einem Jahr von einem Patienten attackiert und schwer verletzt. Er erlitt unter anderem einen Nasenbeinbruch, Platzwunden und Prellungen.
Schimke: „Der Patient griff mich völlig unvermittelt an, offenbar weil ich einen Behandlungswunsch ablehnte und ein Medikament verweigerte. Es ging so schnell, da war an Deeskalation nicht zu denken.“ Während die Wunden inzwischen verheilt sind, dauere die juristische Aufarbeitung des Falls bis heute an. Im Nachgang konnte sich der Mediziner auf sein Praxisteam verlassen: „Wir haben nach dem Vorfall viele Gespräche geführt und das Geschehen gemeinsam bewältigt. Ich begrüße ausdrücklich, dass der Gesetzgeber künftig auch Medizinische Fachangestellte stärker schützen will, denn die Mitarbeiterinnen bekommen am Praxistresen enorm viel ab.“ Einen Rückzug aus der ambulanten Versorgung stand für den Mediziner nie zur Debatte. So wird er auch Ende Januar wieder das machen, was er am liebsten macht: seine Patienten versorgen.
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