Fünfjähriger fiel in Wassergraben – ZOOM sieht keinen Grund für Maßnahmen
23.10.2021 – Sicherheitsproblem im ZOOM – Opa besucht mit seinem Enkel Alaska im Gelsenkirchener ZOOM. Der Ausflug war schon nach 10 Minuten beendet. Das Kind fiel in einen mit Entengrütze bedeckten Graben. So geschehen am 8. Oktober 2021 um 10:50 Uhr.
Was geschah genau? Opa und Enkel hatten zunächst Spaß bei den Schneeeulen. Besonders deren Eigenschaft, den Kopf umzudrehen und nach hinten zu gucken, begeisterte den Fünfjährigen. Einige Tiergehege weiter plötzlich lautes Geschrei, der Kleine lag im Wasser. Er hatte einen mit Entengrütze bedeckten drei Meter breiten Wassergraben, auf dem zudem auch noch Laub lag (siehe Foto oben) für eine Wiese gehalten und rannte darauf um zur anderen Seite zu gelangen, wo ebenfalls Leute über einen Weg gingen.
Sicherheitsproblem wird vom ZOOM heruntergespielt
Opa brauchte nur drei Schritte zu gehen und konnte seinen Enkel aus dem etwa 30 bis 40 cm tiefen Wasser ziehen. Der Kleine triefte vor Wasser und war von oben bis unten voller Entengrütze. Der Ausflug in den Zoo war natürlich beendet. Auf dem Rückweg zum Auto wurden Opa und Enkel noch am Info-Point vorstellig und berichteten von dem Vorfall. Man bat darum, das vorgezeigte Handyfoto von der Gefahrenstelle per Mail zu schicken. Das erledigte Opa am selben Nachmittag und schilderte noch den Hergang.
ZOOM stiehlt sich aus der Verantwortung
Zwei Tage später erreichte den Opa die Antwort: „Bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 08.10.2021 möchten wir zunächst unser Bedauern über das Geschehen, welches wir nicht aus eigener Anschauung bekunden können*, zum Ausdruck bringen und hoffen, dass es Ihrem Enkel zwischenzeitlich bessergeht. (* hier liegt ein Kommunikationsproblem im ZOOM vor. Opa und Enkel meldeten sich wenige Minuten nach dem Vorfall am Info-Point.)
Wir haben Ihre Schilderung zum Anlass genommen, die von Ihnen beschriebene Stelle in der Erlebniswelt Alaska in Augenschein zu nehmen. Die Überprüfung hat ergeben, dass unsere Verkehrssicherungspflicht eingehalten wird, da ein Übersteigen der angrenzenden Steine eindeutig ein Verlassen des Besucherweges zur Folge hat. An dieser Stelle möchten wir Sie gerne darauf aufmerksam machen, dass ein Verlassen der Besucherwege nicht gestattet ist. Ebenso bedürfen gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kinder unter zwölf Jahren einer dauerhaften Aufsicht.“
Nach einer ergänzenden Beschwerde des Großvaters kann dann am 12.10. diese Antwort: „Wir verbleiben vorliegend bei unserer Auffassung in dieser Angelegenheit, bedanken uns aber für Ihre konkreten Hinweise. Gerne übernehmen wir die von Ihnen vorgeschlagene Sichtung und kommen Ihrer Empfehlung nach, die entsprechenden Urteile zu betrachten.“
Sicherheitsproblem auch am 19.10. noch nicht gelöst
Nach einer weiteren Woche gingen Opa und Enkel noch einmal zur Unfallstelle. Auf Schwimmflügel verzichtete der Fünfjährige auch diesmal. Bedauerlicherweise hat sich dort nichts getan. Der ZOOM ignoriert das Problem einfach. Dabei würde ein dicker Stein an der Stelle künftige Unfälle verhindern. Ob das dann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ist, mögen Juristen entscheiden.
Dass es auch anders geht, zeigt der ZOOM an einigen anderen Stellen.
Polizeibericht aus Gladbeck | Mitteilungen der Stadt Gladbeck |
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Ich bin nahe einem Dorfbach aufgewachsen und als Kind mehrmals da reingefallen. Habs überlebt und bin über die Erfahrung nicht unglücklich.
Wo sind wir gelandet, dass man so was juristisch klären muss?
Es geht hier nicht um juristische Klärung! Es geht lediglich um die Verhinderung weiterer Unfälle.