Verkehrssicherheitsberater der Polizei achten gezielt auf „Geisterradler“
24.06.2022 – Geisterradler – An Kontrolltagen in den Sommerferien wird die Recklinghäuser Polizei gezielt die Sicherheit von Radfahrerinnen und Radfahrern in den Fokus nehmen. Seit 2008 arbeitet das Polizeipräsidiums Recklinghausen im Projekt „Radfahrsicherheit“ verstärkt daran, die Zahlen verunglückter Radfahrender zu senken.
Die Kontrollaktionen konzentrieren sich auf die Kommunen Datteln, Haltern am See, Marl und Recklinghausen. In diesen Städten waren die Zahlen verunglückter Radfahrender in der Vergangenheit auffällig hoch. Die Unfallzahlen in den einzelnen Städten sind dem Verkehrsunfallbericht 2021 des Polizeipräsidiums Recklinghausen zu entnehmen. Dieser ist auf der Internetseite der Recklinghäuser Polizei eingestellt: https://recklinghausen.polizei.nrw/
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Das sind die Kontrolltermine
Verstärkt kontrolliert wird in Datteln an folgenden Tagen: 27. Juni; 12. Juli; 20. Juli; 28. Juli und 1. August.
In Haltern am See wird an folgenden Tagen verstärkt kontrolliert: 28. Juni; 13. Juli; 21. Juli; 25. Juli und 5. August.
Kontrolltage in Marl: 29. Juni; 15. Juli; 19. Juli und 27. Juli.
In Recklinghausen finden an folgenden Tagen verstärkte Kontrollen statt: 1. Juli; 14. Juli; 18. Juli und 26. Juli.
Radfahrende unterliegen als ungeschützte Verkehrsteilnehmer ebenso wie Fußgängerinnen und Fußgänger bei einem Verkehrsunfall einem besonders hohen Risiko. Es ist somit für Radfahrende umso wichtiger, sich an Verkehrsvorschriften zu halten und auf die eigene Sicherheit zu achten. Die Polizei empfiehlt allen Radfahrerinnen und Radfahrern, einen Fahrradhelm zu tragen, denn der kann bei einem Sturz vor schwerwiegenden Kopfverletzungen schützen. Ebenso erhöht gut sichtbare Bekleidung (mit hellen, auffälligen Farben und/oder Licht reflektierenden Streifen) die Sichtbarkeit und damit Sicherheit der Radfahrenden.
Auch „Geisterradlern“ schenkt die Polizei Aufmerksamkeit
Bei den nun anstehenden Kontrolltagen achten die Verkehrssicherheitsberaterinnen und -berater besonders darauf, ob Radfahrende die richtigen Verkehrswege benutzen. Hier legen die polizeilichen Einsatzkräfte ihr Augenmerk auf die
Gefahr durch „Geisterradler“, die verbotswidrig in entgegengesetzter Richtung fahren sowie auf Radfahrende, die unberechtigt auf Gehwegen fahren.
„Geisterradler“ müssen mit einem Verwarnungsgeld von 10 bis 20 Euro rechnen. Außerdem achtet die Polizei gezielt auf das verbotswidrige Nutzen von Mobiltelefonen beim Radfahren. Zu der an sich schon unsicheren Fahrweise mit
einer Hand am Lenker werden Radfahrende abgelenkt, wodurch sich das Unfallrisiko deutlich erhöht. Ein solcher Verstoß wird mit einem Verwarngeld von 55 Euro geahndet.
Auch verkehrswidriges Verhalten anderer Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer haben die Einsatzkräfte selbstverständlich im Blick.
Polizeibericht aus Gladbeck | Mitteilungen der Stadt Gladbeck |
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