
Aufstallmöglichkeiten schaffen
Gladbeck – 27.10.2025 – Geflügelpest – In den letzten Wochen sind wieder vermehrt Geflügelpestfälle aufgetreten, zuletzt auch in Nordrhein-Westfalen. Betroffen sind Wildvögel wie Enten, Wildgänse, Kraniche, Schwäne und Greifvögel.
Singvögel wie Amseln und Meisen, aber auch Tauben werden derzeit nicht im Monitoring erfasst. Auch in einigen Geflügelbetrieben hat es die ersten Fälle gegeben. Für den Kreis Recklinghausen und die Stadt Herne gilt zum jetzigen Zeitpunkt keine Stallpflicht.
„Geflügelhalter sollten sich trotzdem Gedanken darüber machen, wie sie ihre Tiere bei einer möglichen Stallpflicht unterbringen können“, sagt Almut Kolitz vom Kreis-Veterinäramt. „Gehäufte Funde toter Wildvögel, insbesondere Wasser- und Greifvögel, sollten uns gemeldet werden.“
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Um den Kontakt zwischen Wildvögeln und Geflügel zu verhindern, sollten Geflügelhalter grundsätzlich ihr Geflügel nicht an Stellen füttern, die auch für Wildvögel zugänglich sind. Futterstellen und Tränken sollten für die Wildvögel unzugänglich sein. Geflügel sollte man unbedingt mit Leitungswasser tränken, auf keinen Fall mit Oberflächenwasser.
Der Kreis Recklinghausen hat auf seiner Internetseite www.kreis-re.de/tierseuchen eine Checkliste hinterlegt, mit der die Geflügelhalter selber kontrollieren können, ob sie die tierseuchenrechtlichen Anforderungen einhalten. Das Veterinäramt weist darauf hin, dass es im Falle des Ausbruchs der Geflügelpest in der Region erforderlich sein kann, Geflügel in geschlossenen Ställen oder Schutzvorrichtungen, die nach oben dicht abgedeckt und zu den Seiten wildvogeldicht sind, aufzustallen. Geflügelhalter sollten sich frühzeitig um derartige Aufstallmöglichkeiten kümmern.
Das Veterinäramt erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass alle Geflügelhaltungen zu melden sind – und zwar unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere. Neben Schweinen, Rindern, Pferden, Ziegen und Schafen ist auch die Haltung von Geflügel sowohl beim Veterinäramt als auch bei der Tierseuchenkasse der Landwirtschaftskammer NRW anzuzeigen. Konkret betrifft das Hühner, Puten, Enten, Gänse, aber auch Tauben und alles sonstige Geflügel.
Almut Kolitz verweist auf ein Merkblatt des Landesamts für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen (LAVE), dem weitere wichtige Maßnahmen zur Biosicherheit zum Schutz der Hobbybestände zu entnehmen sind. Es steht auf der Internetseite des LAVE zum Download bereit: www.lave.nrw.de (siehe: Themen – Tiere – Tiergesundheit – Tierseuchen – Geflügelpest).
Wer seinen Geflügelbestand noch nicht bei der Tierseuchenkasse gemeldet hat, muss dies unbedingt sofort nachholen. Anmeldeunterlagen finden sie auf der Seite der Landwirtschaftskammer unter www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/. Das Veterinäramt bittet um zeitgleiche Übermittlung einer Kopie der Anmeldung an fd39@kreis-re.de oder per Fax an 02361/532227, damit die Daten sofort auch in der Kreis-Datenbank auf dem aktuellen Stand sind.
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