Verbotenerweise zu zweit auf einem E-Roller
17.08.2023 – E-Scooter – An der Kreuzung Lortzingstraße/Söllerstraße sind am Mittwochvormittag eine 15-jährige E-Scooter-Fahrerin und ein Autofahrer zusammengestoßen. Nach bisherigen Erkenntnissen war die 15-Jährige aus Gladbeck gegen 18.05 Uhr auf der Söllerstraße unterwegs.
An der Kreuzung stieß sie mit einem 54-jährigen Autofahrer aus Gladbeck zusammen, der auf der Lortzingstraße fuhr. Die 15-Jährige hat sich dabei leicht verletzt. Sie stand zum Unfallfallzeitpunkt zusammen mit einer 16-Jährigen Bottroperin auf dem E-Roller, was nicht erlaubt ist.
Der entstandene Sachschanden wird auf etwa 5.800 Euro geschätzt.
Weitere Infos zum Thema finden Sie hier: https://recklinghausen.polizei.nrw/e-scooter
Probleme mit E-Scootern
Ein großes Problem mit den E-Rollern ist nicht nur, dass die FahrerInnen keinen Führerschein benötigen und somit keine Schulung für den Straßenverkehr nötig ist. Wäre das der Fall, dann hätte die Fahrerin gewusst, dass an der Stelle „rechts vor links“ gilt, was sie nicht beachtet hat.
Dazu kommt, dass sehr häufig zu zweit auf einem Roller gefahren wird. Schon wenn man allein fährt, sind die Dinger nur schwer unter Kontrolle zu halten. Und für zwei Personen sind auch die Bremsen nicht ausgelegt.
Häufig gibt es auch Unfälle unter Alkoholeinfluss. In diesem Fall nicht. Doch 80 % der Verunfallten tragen Kopfverletzungen davon. Deshalb fordern Fachleute eine Helmpflicht für Fahrer von E-Scootern.
Polizeibericht aus Gladbeck | Mitteilungen der Stadt Gladbeck |
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