Dynamischer Stromtarif: Ein Wechsel sollte gut bedacht sein

Dynamischer Stromtarif: Ein Wechsel sollte gut bedacht sein
Moderne Messeinrichtung (mME). Digitaler Stromzähler. Foto: Bundesnetzagentur

Verbraucherberatung warnt: „Schwer einzuschätzen“!

Gladbeck – 25.11.2024 – Dynamischer Stromtarif – Ab 1. Januar 2025 müssen alle Stromanbieter einen dynamischen Stromtarif anbieten, bei dem sich der Preis pro Kilowattstunde flexibel nach dem aktuellen Börsenpreis richtet. Damit kann der Strompreis täglich oder sogar stündlich schwanken, je nachdem wie sich Angebot und Nachfrage an der Strombörse gestalten.

• Angebotspflicht für dynamische Stromtarife ab 2025
• Smart Meter notwendig
• Potential für tatsächliche Einsparungen schwer abschätzbar

Dadurch wird Strom genau dann nutzbar, wenn er günstig ist. Vor dem Wechsel sollten VerbraucherInnen jedoch einiges bedenken.


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Strom zielgerichtet zu nutzen, wenn er preisgünstig ist, kann vor allem einen Mehrwert für Haushalte mit hohen und flexiblen Verbräuchen bedeuten, etwa wenn Elektroautos oder Wärmepumpen betrieben werden.

Selbst die ELE warnt: Risikohinweis!

Bei Abschluss eines dynamischen Tarifes ergeben sich für Sie als Kunde im Vergleich zu einem Strombezugsvertrag mit festgesetzten Preisstellungen erhebliche Risiken. Die Beschaffungspreise auf dem Spotmarkt sind nicht prognostizierbar und können sich stündlich ändern. Dadurch können die Preise zwar unter das aktuelle Marktniveau fallen, auf der anderen Seite aber auch stark über das Marktniveau ansteigen. Mit einem dynamischen Tarif sind Sie vor derartigen Preisanstiegen nicht abgesichert.

Dynamischer Stromtarif: Preisrisiko liegt beim Verbraucher

Wer sich für einen dynamischen Stromtarif entscheidet, benötigt einen Smart Meter, also ein intelligentes Messsystem. Zudem liegt das Preisrisiko ab Vertragsschluss komplett auf Seiten der VerbraucherInnen und der wirtschaftliche Nutzen ist nur schwer abschätzbar.

Auf kurze Laufzeiten achten!

„VerbraucherInnen, die zu einem dynamischen Strompreis wechseln möchten, sollten auf eine kurze Laufzeit achten. Denn dann können sie unkompliziert in einen Festpreistarif wechseln, falls der Tarif doch nicht den Erwartungen entspricht“, rät Hasibe Dündar, Energierechtsexpertin der Verbraucherzentrale Berlin.

Dynamische Tarife, die aktuell am Markt zu finden sind, haben zwar ohnehin kurze Vertragslaufzeiten, vereinzelt binden sich VerbraucherInnen aber auch bis zu ein Jahr. „Ich hoffe, dass die Stromanbieter bis zum Jahresende schnell ihrer Informationspflicht nachkommen, damit in Bezug auf die Kosten sowie die Vor- und Nachteile von dynamischen Tarifen für mehr Klarheit gesorgt wird“, so Dündar.

Weitere Informationen

www.vz-bln.de/node/97836

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