Brunnen als Wasserquelle für Garten oder Pool

Brunnen: Die untere Wasserbehörde gibt wichtige Hinweise zu Bau, Nutzung und Anzeigepflicht von Brunnen. Qualität des Grundwassers prüfen.

Untere Wasserbehörde gibt wichtige Hinweise zu Bau, Nutzung und Anzeigepflicht von Brunnen

02.07.2020 – Brunnen. Wer für seinen Garten Wasser benötigt, stößt schnell auf die Möglichkeit, einen Gartenbrunnen anzulegen. Ob dies sinnvoll und am jeweiligen Standort erlaubt ist, kann bei einem Informationsgespräch bei der Unteren Wasserbehörde im Kreishaus geklärt werden. Hier werden Fragen zu Grundwasserständen, Geologie, Altlastenstandorten, Restriktionen und Wasserschutzgebieten beantwortet.

Die Reinhaltung und Bewirtschaftung des Grundwassers ist im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) geregelt. Dort heißt es, dass Gewässerbenutzungen erlaubnispflichtig, zumindest aber anzeigepflichtig bei der Unteren Wasserbehörde sind. Diese Pflicht besteht auch für Gartenbrunnen. „Die Anzeige muss der Eigentümer vorab stellen. Seriöse Bohrunternehmen weisen aber in der Regel auch darauf hin“, erklärt Mathias Stöhr, Leiter der Unteren Wasserbehörde des Kreises Recklinghausen.




Der Ingenieur für technischen Umweltschutzempfiehlt außerdem, vorab zu prüfen, ob ein Brunnen wirklich die sparsamere Alternative ist. „Brunnen sind oft weder finanziell noch ökologisch eine sinnvolle Lösung. Die Installation eines Zwischenzählers in der Hauswasserinstallation zur Einsparung der Abwassergebühren ist meist kostengünstiger als das Anlegen eines Brunnens.“

Ob sich ein Brunnen für Sie lohnt, können Sie leicht berechnen

Variante 1
Frischwasser = 1,80 Euro/m³  plus  Abwasser = 2,69 Euro/m³ macht gesamt = 4,49 Euro/m³
Erst wenn Sie 300 m³ gefördert und in den Garten, den Pool oder den Teich gepumpt haben, rechnet sich die Gesamtinvestition von ca. 1.500 Euro für den Brunnen samt Pumpe.

Variante 2
Sie bauen einen separaten Zwischenzähler ein, der misst, wieviel Wasser Sie für den Garten, den Pool und den Teich genutzt haben. Denn Frischwassermengen, die nachweislich nicht den öffentlichen Entwässerungsanlagen zugeführt wurden, werden grundsätzlich auf Antrag gebührenmindernd berücksichtigt.
Sie sparen pro m³ Trinkwasser 2,69 Euro/m³, weil Sie das Abwassernetz nicht damit belasten. Der Einbau des Zwischenzählers kostet rund 100 Euro.

Im Gebiet des Kreises Recklinghausen gibt es Zonen, die mit einem Grundwassernutzungsverbot belegt sind. Solche Zonen gibt es zum Beispiel in Haltern am See, Herten und Gladbeck. Hier darf kein Brunnen gebohrt werden. „In manchen Bereichen des Kreisgebiets könnte es bei Bohrungen zu Methanaustritten kommen. Hier wären besondere Vorkehrungen zu treffen.“ Mehr Informationen dazu finden Interessierte in einem Merkblatt auf der Internetseite des Kreises.

Qualität des Grundwassers prüfen

Auch die Qualität des Grundwassers ist besonders hinsichtlich mikrobiologischer Verunreinigungen zu beachten. Eine Untersuchung durch ein Labor wird empfohlen, „besonders wenn Kinder im Hause sind und das Wasser zur Befüllung des Pools benutzt werden soll“, so Stöhr, „denn mikrobiologische Verunreinigungen können zum Beispiel Durchfallerkrankungen verursachen“. Auch im Wasser gelöste Stoffe wie Eisen und/oder Mangan können den Badespaß im wahrsten Sinne des Wortes trüben: „Kommt das Grundwasser mit Luft in Kontakt, gibt es Ausfällungen. Das Eisen flockt aus und bildet einen braunen Schmierfilm, der nur schwer bis gar nicht entfernt werden kann“.

Brunnen: Wasser prüfen lassen. Nächste Woche – zweimal in Ihrer Nähe

Das Labormobil des VSR-Gewässerschutz steht am Mittwoch, 8. Juli von 15 bis 17 Uhr am Willy-Brandt-Platz vor dem Gladbecker Rathaus. Mitgebrachte Wasserproben werden sofort analysiert. Der Test auf Nitrat-, Säure- und Salzgehalt kostet 12 Euro. Etwas teurer ist die Untersuchung auf Eisen, Phosphat oder Bakterien.

Das Labormobil des Vereins „VSR Gewässerschutz“ steht auch schon tags zuvor am Dienstag, 7. Juli, von 9 bis 11 Uhr auf dem Johann-Breuker-Platz in Kirchhellen.

Zwar stellt ein einzelner Brunnen keine Belastung für den Grundwasserkörper dar, viele Brunnen in einem Gebiet können aber je nach Untergrundbeschaffenheit eine erhebliche Belastung für die wasserführende Schicht (Aquifer) sein. „Die Vielzahl kleiner Grundwasserentnahmen lässt den Grundwasserspiegel in extremen Sommern ohne Niederschläge sinken. Das Gleichgewicht zwischen Grundwasserdargebot und der Summe der Grundwasserentnahmen steht hier in direktem Zusammenhang“.

Fachfirma beauftragen

Sollte der Entschluss gefasst sein, einen Brunnen zu errichten, ist es wichtig, dass eine Fachfirma mit der Umsetzung beauftragt wird. „Das Brunnenbauhandwerk ist nicht umsonst ein Lehrberuf. Es gilt verschiedene technische Regeln und DIN-Normen zu kennen und zu beachten. Nur so kann gewährleistet werden, dass der Brunnen dauerhaft und sicher betrieben werden kann und es nicht zu einer Verunreinigung des Grundwassers kommt“, erklärt Stöhr. Seriöse Unternehmen erkennt man daran, dass sie über einen Meisterbrief verfügen oder nach DVGW Arbeitsblatt W120 zertifiziert sind.

Weitere Informationen und Formulare gibt es im Internet unter www.kreis-re.de/grundwasser oder telefonisch bei Norbert Lindberg unter 02361/53-6040 oder bei Michael Nuth unter 02361/53-6420.


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2 Kommentare

  1. Ich frage mich, wie man das Gleichgewicht zwischen Grundwasserdargebot und der Summe der Grundwasserentnahmen feststellen kann. Für meinen Garten suche ich einen Service, bei dem ich einen persönlichen Edelstahl-Brunnen bestellen kann. Dafür wende ich mich heute an einen passenden Anbieter für hochwertige Brunnen.

  2. Vielen Dank für den sehr spannenden und aufschlussreichen Artikel. Er hat viele meiner Fragen beantwortet. Wann aber sollte man eine Fachfirma beauftragen, ab einer welchen Brunnentiefe ist dies ratsam?

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