Baumschnitt: Noch 10 Tage haben Gladbecker Zeit

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Entsorgung von Baumschnitt: Frühjahrssammlung in Gladbeck
In der Zeit vom 04. bis 06. März holt der ZBG kostenlos Baum- und Strauchschnitt ab. Symbolfoto: Pixabay

Ab dem 1. März ist es verboten, Hecken, Gebüsche oder Bäume abzuschneiden

20.02.2022 – Baumschnitt – Viele Hobbygärtner kennenHier den Newsletter der Neuen Gladbecker Zeitung bestellen es nicht, andere wiederum ignorieren das Datum. Ab dem 1. März schützt der § 39 Absatz 5 Satz 2 Bundesnaturschutzgesetz Gehölze wie Bäume, Hecken, Gebüsche oder lebende Zäune. Man darf sie deshalb zwischen dem 1. März und 30. September nicht abschneiden, auf den Stock setzen oder beseitigen. Vögel können in dieser Zeit ungestört brüten und Eichhörnchen in den Bäumen ihre Jungen großziehen.




Verbotener Baumschnitt kann teuer werden

Das Gesetz gilt natürlich nicht nur in Gladbeck, denn es handelt sich um ein Bundesgesetz. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die evtl. eine heftige Geldbuße zur Folge hat: Bis zu 10.000 Euro können das sein.

Die Baumschere kann man aber dennoch nutzen und zwar zwischen dem 1. Oktober und Ende Februar – das sind immerhin fünf Monate. Auch in der „verbotenen Zeit“ gibt es Ausnahme-Regelungen: Der Radikalschnitt, Gärtner nennen dies „auf den Stock setzen“, ist zwar ab dem 1. März verboten. Ganzjährig zulässig sind aber schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses. Die Hecke darf man also in Form halten und auch gegen den pflegenden Obstbaumschnitt hat das Bundesnaturschutzgesetz keine Einwände. Kranke Bäume und Gehölze dürfen ebenfalls jederzeit entfernt werden.


Polizeibericht aus Gladbeck Mitteilungen der Stadt Gladbeck

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