Bankgebühren – Holen Sie auch in Gladbeck ihr Geld zurück

Bankgebühren - Holen Sie auch in Gladbeck ihr Geld zurück
Sie haben nichts zu verschenken! Schon gar nicht an Banken! Holen Sie sich zu viel erhobene Gebühren zurück.

Viele Banken haben ihre Gebühren erhöht und dabei Fehler gemacht, auch in Gladbeck

27.07.2021 – Bankgebühren – Haben Sie es schon bemerkt, ihr Bankvermögen wird immer geringer. Nicht etwas durch anfallende Verwahrzinsen, die kommen evtl. noch dazu, sondern durch monatliche Gebühren. Viele Banken und Sparkassen, die einst mit gebührenfreien Konten warben, haben schon vor vielen Jahren Gebühren eingeführt. Dabei haben sie die Einführung und weiterer Erhöhungen ihren Kunden nur Mitgeteilt, aber nicht aktiv zustimmen lassen.

Das war ein Fehler, hat der Bundesgerichtshof schon im Frühjahr geurteilt. (Aktenzeichen: XI ZR 26/20) Die Verbraucherzentralen haben schnell reagiert und stellen Bankkunden ein Formular für die Anforderung zu viel gezahlter Gebühren zur Verfügung. Sie finden das Formular hier!




Bankkunden, die auf Rückzahlung zu viel gezahlter Gebühren pochten, wurden von den Banken erst einmal hingehalten. Man müsse das Urteil erst einmal prüfen. Das haben die Banken inzwischen getan und sich für einen fragwürdigen “Mittelweg” entschieden. Sie zahlen die zu Unrecht erhobenen Bankgebühren für die letzten drei Jahre zurück – der Rest sei verjährt, heißt es.

Die Banken berufen sich auf ein anderes Urteil

Die Verjährung begründen die Banken nun mit einem Urteil in dem es um Energieverträge geht – dort sei die Verjährung gerechtfertigt. Das sehen Verbraucherschützer aber anders, sie halten den Bezug auf dieses Urteil nicht für überzeugend.

Was sollen Bankkunden nun tun?

1. Schreiben Sie an Ihre Bank (evtl. mit dem Muster der Verbraucherberatung) und verlangen Sie unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesgerichtshofes (Aktenzeichen: XI ZR 26/20) die Rückerstattung zu Unrecht erhobener Gebühren. Zählen Sie in dem Schreiben alle Konten auf, die Sie bei der Bank führen.

2. Wenn die Bank Ihnen nur die letzten drei Jahre erstattet und als Grund die Verjährung nennt, schreiben Sie Ihrer Bank, dass Sie die Zahlung unter dem Vorbehalt verbuchen, dass künftige Klagen gegen die Verjährungsfrist erfolglos sind. Im Falle einer erfolgreichen Klage bitten Sie um Neuberechnung und vollständige Erstattung.


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