Aufstallpflicht: Hühner wieder frei!

Aufstallpflicht: Hühner wieder frei!
Auch dieser Hahn darf wieder ins Freie - jedenfalls, wenn er im Kreis RE zuhause ist.

Aufstallpflicht für Hausgeflügel im Kreis Recklinghausen wird aufgehoben

Hausgeflügel kann wieder wie gewohnt nach draußen

14.05.2021 – Aufstallpflicht: Hühner wieder frei! – In Nordrhein-Westfalen ist seit dem 15. April 2021 kein neuer Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest bei gehaltenen Vögeln aufgetreten. Virusnachweise bei Wildvögeln erfolgen ebenfalls nur noch sporadisch und singulär. Aus diesem Grund wird die Aufstallpflicht von Hausgeflügel im Kreis Recklinghausen, zum 15. Mai 2021 aufgehoben. Ab Samstag, dem Tag nach der Veröffentlichung der Allgemeinverfügung des Kreises, darf Hausgeflügel also wieder wie gewohnt nach draußen.

Angesichts steigender Außentemperaturen und des fortgesetzten Rückzugs von Wildvögeln in die nördlichen Brutgebiete hat auch das Friedrich-Loeffler-Institut inzwischen das Risiko der Ausbreitung der Infektion in Wasservogelpopulationen ebenso wie die Gefahr des Eintrags in Geflügelhaltungen und Vogelbestände als mäßig eingestuft.

Hier informiert das Land NRW über die Geflügelpest

Aktuelles (Stand 18. Mai 2021)

Seit Mitte April gibt es in Nordrhein-Westfalen keine neuen Geflügelpest-Ausbrüche mehr unter Hausgeflügel. Die im Umfeld dieser Ausbrüche verhängten Restriktionszonen sind am 17.05.2021 beendet worden. Da zudem die Zahl erkrankter Wildvögel deutlich rückläufig ist, hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz NRW das generelle Aufstallungsgebot für die Regierungsbezirke Münster, Detmold und Arnsberg zum 17.05.2021 aufgehoben. Den Kreisordnungsbehörden bleibt es unbenommen, die Aufstallung von Hausgeflügel in eigener Zuständigkeit regional und risikoorientiert aufrechtzuerhalten bzw. neu anzuordnen. Die jeweiligen Regelungen in den betroffenen Kreisen sind in den amtlichen Bekanntmachungen zu finden.

Informationen zur Geflügelpest

Die Geflügelpest, im Volksmund auch Vogelgrippe genannt, gehört zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen. Sie wird durch aviäre Influenzaviren (AI-Viren) übertragen, die nach verschiedenen Merkmalen unterschieden werden.

Es gibt stark krankmachende (high pathogenic, HP) und weniger krankmachende (low pathogenic, LP) Grippeviren. Nur die hochpathogenen führen zur klassischen Geflügelpest, also HPAI.

Die Oberflächen der Viren haben verschiedene Eigenschaften, sie können bestimmte Eiweiße bilden wie Hämagglutinin (H), das Blutkörperchen verklebt, oder Neuraminidase (N), welches Zellwände von Wirtszellen schädigt. Da diese Eigenschaften variieren, werden sie in Zahlen unterteilt (H1–16, N1–9), so entstehen die Namen von Virus-Untertypen, zum Beispiel H5N1 oder H5N8.

In der Natur gibt es bei Wassergeflügel vor allem niedrig pathogene Varianten, an denen die Tiere nicht sterben, das ist ein natürliches Reservoir. Allerdings können sich die Viren spontan verändern (mutieren) und zu hochpathogenen Formen werden, welche sich schnell weiterverbreiten und so zu einer Tierseuche werden. Besonders gefährdet ist daher das Wirtschaftsgeflügel. Die Übertragung erfolgt durch direkten oder indirekten Kontakt wie etwa über Ausscheidungen.

Andere Tiere als Vögel sind in der Regel nicht betroffen. In Asien gab es in 2003 durch Virusmutationen erstmals Infektionen mit dem Erregertyp H5N1 bei Menschen, welche intensiven Kontakt zu erkranktem Nutzgeflügel hatten. Weltweit sind seitdem rund 850 Menschen an diesem besonderen Untertyp der Vogelgrippe erkrankt. An dem Untertyp H5N8 haben sich bislang nur einige Mitarbeiter einer Geflügelfarm in Rußland infiziert. Diese zeigten jedoch nur leichte Grippesymptome.


Polizeibericht
aus Gladbeck
Mitteilungen
der Stadt Gladbeck

Neue Gladbecker Zeitung: hier den Newsletter abonnieren.

{Anmeldeformular}


Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*