
Wie jedermann dafür sorgen kann, dass Hinterzimmer-Machschaften im Rathaus an die Öffentlichkeit kommen
Von unserem Gastautor Matthias Raith
Gladbeck – 18.01.2026 – Akteneinsicht – Die Stadtverwaltung von Gladbeck mit ihren 1600 Mitarbeitern ist kein Selbstzweck. Ihre Aufgabe besteht ausschließlich darin, auf Grundlagen der geltenden Gesetze Serviceleistungen für die Bürger der Stadt zu erbringen. Offenheit mag dabei für manche Bedienstete lästig sein, wenn sie ihr eigenes Süppchen kochen oder im Interesse der ein oder anderen Partei arbeiten.
Ohne Informationen an Außenstehende lassen sich aber Fehlleistungen jeglicher Art produzieren und, wenn erforderlich, still und leise unter den Teppich kehren. Das ist – nach den Regeln unserer Demokratie – definitiv nicht hinnehmbar. Die Bürger und nicht die Beamten und Drahtzieher im Rathaus sind der kommunale Souverän. Sie und niemand anderes zahlen mit ihren Steuern die Gehälter und den gesamten Aufwand der Verwaltung.
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IFG NRW: Das ist unser Recht
Das Land Nordrhein-Westfalen hat nach jahrzehntelanger schlechter Erfahrung mit behördlichem „Mauern“ dem mehr oder weniger heimlichen Treiben von Verwaltungen einen gesetzlichen Riegel vorgeschoben. Seit 2002 gibt es das „Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen“ (kurz IFG NRW). Damit hat der Gesetzgeber der Zivilgesellschaft ein scharfes Schwert zur Aufdeckung von behördlichen Ränkeschmiedereien an die Hand gegeben.
Link zu SGV Inhalt: Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW) | RECHT.NRW.DE
Das im IFG verbriefte Recht zur Einsichtnahme in alle dienstlichen Unterlagen ist robust ausgestattet umfassend. Auf formlosen Antrag ist die Stadtverwaltung verpflichtet, die geforderten Informationen spätestens innerhalb eines Monats zugänglich zu machen. Davon gibt es nur wenige Ausnahmen. Zum Beispiel, wenn durch die angefragte Offenlegung ein amtliches Verfahren erheblich beeinträchtigt oder bestimmten Betrieben oder anderen Menschen ein wirtschaftlicher Schaden entstehen würde.
Das Informationsrecht steht allen (!) Menschen zu. Der Antragsteller muss durch die fehlende Offenlegung nicht persönlich in seinen Rechten betroffen sein. Antragstellung und Bearbeitung sind grundsätzlich kostenfrei. Dem Antragsteller steht die (ebenfalls kostenfreie) Herausgabe von Kopien zu. Er kann die Ergebnisse seiner Akteneinsicht anderen gegenüber frei verwenden. Zur Verschwiegenheit ist er nicht verpflichtet.
Die Verwaltung ist zur Herausgabe von Informationen verpflichtet
Die Verwaltung kann nicht versuchen, sich der Herausgabe der angeforderten Infos mit Verzögerungen und Ausreden zu entziehen. Denn in weiser Voraussicht hat das Land zur Durchsetzung der Offenlegung im IFG eine gesonderte Behörde eingerichtet: „Den (oder die) Landesbeauftragte/n für den Datenschutz und Informationsfreiheit“. Im Falle einer Verweigerung der Herausgabe von Zahlen, Daten und Fakten kann die mit einem kräftigen Mandat ausgestattete Stelle einschreiten. Sie kann beispielsweise selbstständig die Kommunalaufsicht anrufen. Und die kann die gesetzeswidrige Verzögerung bzw. Verweigerung der Aktenansicht mit Zwangsmitteln stoppen.
Bedauerlicherweise machen politisch engagierte Gladbecker viel zu wenig Gebrauch von dem für sie geschaffenen Akteneinsichtsrecht. Dabei könnten Anträge nicht nur zur Klärung von Einzelaktionen des Rathauses dienen, sondern vielleicht auch ein grundsätzliches Umdenken der Akteure zu mehr Offenheit und zum Stopp undurchsichtiger, teurer Projekte führen.
Beispiele? Sehr gern!
Es ist Jahre her, aber immer noch teuer für die Bürger der Stadt: Der angebliche Vertrag der Stadt mit dem Bundesverkehrsministerium und einem dazugehörenden „Eckpunktepapier“, mit dem sich der Bund verpflichtet haben soll, einen Tunnel für die A52 zu bauen und dafür zu zahlen. Eine Akteneinsicht hat ergeben, dass das „Eckpunktepapier“ in Wahrheit der von einem Gladbecker Verwaltungsmitarbeiter angefertigte Sprechzettel für die letztlich gescheiterte Pro-Autobahnkampagne des Bürgermeisters zum Ratsbürgerentscheid war. Verhandlungen mit dem Bund und erst recht ein „endverhandeltes“ Ergebnis, wie es der Ex-Verwaltungschef dem Rat und der Öffentlichkeit vorgespiegelt hatte, gab es nur in seiner Fantasie.
Dass bestimmte Gladbecker Politiker und vorweg der Stadtbaurat nach wie vor bei jeder Gelegenheit öffentlich behaupten, die A52 werde trotz aller aktuellen Erkenntnisse gebaut, weil sich der Bund im „Eckpunktepapier“ dazu verpflichtet habe, steht auf einem anderen Blatt. Wer so agiert, setzt auf Lügengeschichten statt auf Wahrheit, auf Fakes statt auf Fakten. Damit haben die genannten Täter bis heute mehrere Millionen Euro an städtischen Steuermitteln für ihre planerischen Wolkenkuckucksheime verpulvert.
Auch ein aktuelles „Eckpunktepapier“ der Verwaltung vom November 2025 hat die Bürgermeisterin bislang bewusst verheimlicht. Die darin vermutlich vereinbarte „Finanzkommission“ beschädigt nicht nur die kommunale Ratsdemokratie. Diese grenzwertige Hinterzimmerpolitik dürfte den Bürgern im Zweifel zudem viel Geld kosten. Durch eine Akteneinsicht zur Offenlegung der zugrundeliegenden Tatsachen und Zusammenhänge könnte der Spuk beendet werden.
Aktuellen Bedarf für eine Akteneinsicht gibt die Informationslage zur Gladbecker Europabrücke. Die für den innerstädtischen und regionalen Verkehr zentral wichtige Verkehrsachse ist seit dem Frühjahr 2025 halbseitig gesperrt. Seitdem speist die Verwaltung die Öffentlichkeit mit Geschichten aus der DDR und Behauptungen zu fachlich kaum nachvollziehbaren Untersuchungen an. Sie hält hinter dem Berg, woran das Bauwerk krankt. Offen ist, ob die Brücke abgerissen bzw. länger gesperrt werden muss oder endlich wieder freigegeben werden kann. Die Akteneinsicht im Rathaus, z.B. in die alle drei bzw. sechs Jahre fälligen Prüfberichte, könnte endlich Klarheit bringen.
Transparenz bei der Kostensituation für Rettungstransporte nötig!
Volle Transparenz braucht auch die Kostensituation für Rettungstransporte der städtische Feuerwehr. Im Dezember 2025 haben zunächst der Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr und dann der Rat eine drastische Gebührenerhöhung von ca. 80 % auf Wunsch der Verwaltung beschlossen. Ohne jegliche nachvollziehbare Kalkulation. Die verheimlichten Hintergründe sollten durch einen gezielten Akteneinsichtsantrag offengelegt werden. Sonst besteht der Verdacht, dass Kranke, Unfallopfer oder ihre Versicherungen unter dem Mantel der Rettung kräftig auch für sachfremde Leistungen zur Kasse gebeten werden.
Siehe: Rats-Info-System | Stadt Gladbeck
Weit über die erwähnten, leider symptomatischen Beispiele hinaus habe ich die Hoffnung, dass der ein oder andere Gladbecker mit einem Akteneinsichtsantrag fragwürdige Interna des Rathauses offenlegen lässt und so vielleicht dazu beiträgt, dass endlich unnütze und falsche Aktionen unterbleiben, die die Bürger verunsichern und ihnen schaden.
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Sehr interessantes Thema leicht reißerisch aufgearbeitet, aber sei es drum. Jeder so wie er mag.
Stellt sich die Frage ob es nicht sinnvoller gewesen wäre, vorab entsprechende Anfragen zur Offenlegung zu stellen und dann gleich hier mit entsprechenden Ergebnissen aufzuwarten. Stattdessen werden nur Fragen aufgeworfen bzw. andere zur Aktivität aufgefordert. Ergo viel Rauch um nichts.
Wie es in einer zu Recht bekannten Arbeitsmaxime lautet:
„Komm mir nicht mit Problemen, komm mir mit Lösungen.“
Lassen wir uns überraschen, wie sich die Informationslage in den kommenden Wochen und Monaten gestaltet!