Alte Dekorationen auf Gemeinschaftsgräbern entfernen
09.02.2023 – Friedhöfe – Auf vielen Gemeinschaftsgräbern mit Grabmalen auf unseren Friedhöfen befinden sich noch die Grabdekorationen der „Stillen Novemberfeiertage“.
Diese geduldeten zusätzlichen Dekorationen, die meist auf den Bepflanzungen abgelegt sind, sehen nicht nur unansehnlich aus nach der Winterperiode, sondern können auch zur Schädigung der austreibenden Pflanzen führen.
Friedhöfe: erlaubt sind nur Dekorationen wie in der Friedhofssatzung beschrieben
Deshalb bittet der ZBG die GladbeckerInnen, diesen Grabschmuck bis zum 1. März 2023 zu entfernen und es während der Vegetationsperiode bei der nach der Friedhofssatzung erlaubten Dekorationen von einer Vase oder einer Pflanzschale bis max. 25 cm Durchmesser und einer Lampe auf einem Erdspieß zu belassen.
Polizeibericht aus Gladbeck | Mitteilungen der Stadt Gladbeck |
Hinterlasse jetzt einen Kommentar