Bewerbung zur Schöffenwahl startet
03.02.2023 – Schöffen – Gladbeck sucht ehrenamtliche
Schöffinnen und Schöffen für die Amts- und Landgerichte. Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.
37 Schöffen für verschiedene Gerichte gesucht
Gesucht werden in Gladbeck insgesamt 37 Frauen und Männer (24 für die Jugendstrafkammern). Sie sollen am Amtsgericht Gladbeck und Landgericht Essen als VertreterInnen des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Rat und der Jugendhilfeausschuss schlagen doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten vor, als benötigt werden.
Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffinnen bzw. -schöffen. Gesucht werden BewerberInnen, die in der Gemeinde wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Weitere Informationen über die Voraussetzungen für die Wahl zur Schöffin oder zum Schöffen finden Interessierte unter: https://www.gladbeck.de/schoeffen unter dem Suchbegriff „Schöffenwahl“ oder unter https://www.justiz.nrw/.
BewerberInnen für die Jugendschöffinnen bzw. -schöffen sollten nur erzieherisch befähigte und in der Jugenderziehung erfahrene Personen sein.
Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit
BewerberInnen für das Schöffenamt sollten über soziale Kompetenz verfügen. D. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen RichterInnen müssen Beweise würdigen, d.h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich.
Anspruchsvolle Aufgabe in der Justiz
In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffinnen und Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.
Interessenten können sich bis zum 30. April schriftlich beim Büro der Bürgermeisterin, Julia Zimmermann, Tel. 02043/99-2234, per E-Mail an julia.zimmermann@stadt-gladbeck.de bewerben. Das Bewerbungsformular kann unter www.gladbeck.de/schoeffen heruntergeladen werden.
BewerberInnen für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung schriftlich bis zum 30. April per E-Mail an volker.rojik@stadt-gladbeck.de an das Amt für Jugend und Familie, Tel. 02043/99-2397.
Polizeibericht aus Gladbeck | Mitteilungen der Stadt Gladbeck |
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